Wie kann ich meine Schulden loswerden?
Geschrieben von Diplom-Rechtswirt David Loebert
Starten Sie durch und vermeiden eine Bruchlandung, indem Sie jetzt Fakten schaffen. Sie werden sehen! Nach unserem Erstgespräch und das Aufzeigen individueller Möglichkeiten können auch Sie hoffentlich bald wieder ruhig schlafen.
A. Die Bereitschaft, den ersten Schritt zu wagen.
Sie sind bereit, professionelle Expertenhilfe in Anspruch zu nehmen. Dann vereinbaren Sie mit uns gerne ein Erstgespräch zum Kennenlernen.
Sie bekommen bei uns einen Termin binnen weniger Tage.
B. Einen gemeinsamen Überblick sich verschaffen.
Im Erstgespräch werden die gegen Sie unbestrittenen gerichteten Forderungen strukturiert von uns erfasst. Daneben spielen ihre persönliche und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit eine sehr große und nicht unerhebliche Rolle. Daher werden wir gemeinsam ihre Einnahmen und Ausgaben – insbesondere die regelmäßigen Zahlungsverpflichtungen- analysieren und besprechen.
Ihre Vermögenswerte und/oder Vermögensgegenstände dürfen dabei nicht weggelassen werden.
C. Der außergerichtliche Einigungsversuch – ohne gerichtliche Hilfe.
Mit Sicherheit möchten Sie bald wieder tief durchatmen können. Im Gespräch werden wir individuelle Möglichkeiten aufzeigen, einen außergerichtlichen Einigungsversuch möglicherweise durchzusetzen.
Ein möglicher Schuldenerlass soll am Ende in Aussicht gestellt werden.
D. Bereinigung der Schulden und deren Umsetzung.
Für alle Beteiligten muss ein entsprechendes Regulierungsangebot interessant wirken. Daher sollte vor der eigentlichen Durchführung die richtige Lösungsstrategie mit einem Experten ausgearbeitet und umgesetzt werden.
Sollte der außergerichtliche Einigungsversuch erfolgreich sein, zahlen Sie lediglich nur einen Teil der Gläubigerforderung – innerhalb einer bestimmten Laufzeit- im Gegenzug haben ihre Gläubiger auf einen Teil der Forderung dann verzichtet.
Ein richtiges Lösungskonzept ist der Weg und das Ziel für einen möglichen Schuldenerlass.
Es ist auch ratsam, nur einen einmaligen ernsthaften Versuch zu unternehmen, denn ein Nachverhandeln ist in vielen Fällen oftmals nicht erfolgversprechend.
Die Königsdisziplin ist und bleibt der erste Einigungsversuch.
E. Warum sollten eigentlich Gläubiger bereit sein, auf einen Teil Ihrer Forderung zu verzichten?
In der Vergangenheit haben die meisten Gläubiger entweder keine Zahlungen erhalten oder Zahlungen wurden nur schleppend geleistet und der damit verbundene Verwaltungs- und Überwachungsaufwand gestaltete sich mühsam.
Zwangsvollstreckungsmaßnahmen führten zu keinem versprechenden Erfolg und Lohnpfändungen und/oder Kontopfändungen verliefen fruchtlos.
Durch den von Ihnen unterbreiteten Schuldenbereinigungsplan signalisieren Sie gegenüber den Gläubigern, reine Fakten zu schaffen und die Bereitschaft, wieder in geordneten Vermögensverhältnissen leben zu wollen.
F. Versetzen Sie sich kurz in die Rolle eines Gläubigers.
Die Nachteile bei der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens kennen auch die Gläubiger.
Sollte der Schuldenbereinigungsplan scheitern, wissen die meisten Gläubiger, dass in einem Insolvenzverfahren oft nur geringe Zahlungen folgen und es wirtschaftlich sinnvoller ist, lieber jetzt einen Teil der Forderung zu erhalten – als unter Umständen gar nichts zu bekommen-, denn im Insolvenzverfahren gilt der pfändbare Betrag und freiwillige Zahlungen sind nicht vorgesehen.
Sie kommen dem Ziel ein Stückchen näher, indem von Ihnen über den pfändbaren Betrag hinaus eine freiwillige monatliche Zahlung als interessantes Angebot allen Gläubigern unterbreitet wird.
G. Die freiwillige monatliche Zahlung auch finanzieren können.
Die Lösung kann hier auch einfach sein. Nachdem die Einnahmen und Ausgaben feststehen, besteht die Möglichkeit, hier Einsparungen auf der Ausgabenseite vorzunehmen, denn dann haben Sie Geld wieder frei, um dem außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan gerecht zu werden.
Daher ist insgesamt die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit für die Dauer des Verfahrens wichtig, sich zu veranschaulichen.
Das Angebot einer Einmalzahlung – ohne längeres Warten.
Neben der monatlich festen Rate haben Sie auch die Möglichkeit, eine Einmalzahlung vielleicht anzubieten.
Eine Einmalzahlung macht aber dann nur wirklich Sinn, wenn innerhalb der Familie & Co. entsprechende Hilfestellungen zugesagt werden können. Es kostet mit Sicherheit eine gewisse Angstüberwindung, darüber zu sprechen und nach Hilfe zu fragen.
Das Unmögliche kann durchaus möglich werden.
Sie sehen, es gibt viele Möglichkeiten, schuldenfrei zu werden und ein Insolvenzverfahren versuchen zu vermeiden. Ein außergerichtlicher Vergleich ist im Übrigen auch flexibler von der Handhabung und hat eben nicht die ganzen starren Regeln wie in einem Insolvenzverfahren, dem sollte man sich ebenfalls bewusst werden.
Es sprechen viele Gründe für eine außergerichtliche Schuldenbereinigung im Vergleich zum herkömmlichen Insolvenzverfahren.
Kann mein Angebot scheitern?
Klar. Das kann auch passieren. Sie können die Gläubiger nicht zwingen zuzustimmen. Es kommt ebenso ein wenig darauf an, inwieweit die Fronten in der Vergangenheit verhärtet gewesen waren oder eben immer noch sind. Es gibt unterschiedliche Gründe, warum hier eine Ablehnung erfolgen kann.
Sollte hier keine Zustimmung erfolgen, haben Sie trotzdem weitere Möglichkeiten, die Restschuldbefreiung zu erhalten oder einen gerichtlichen Vergleich in Betracht zu ziehen.
Überlassen Sie nichts dem Zufall!
Nutzen Sie die Möglichkeit, dieses geschaffene Instrument der Schuldenfreiheit als Werkzeug einzusetzen.
Sie haben es in der Hand, hier eine Schuldenregulierung vorzunehmen, um den möglichen Schuldenerlass zu erhalten.
Lassen Sie uns gemeinsam das Ziel der Restschuldbefreiung angehen.
Loebert Consulting im November 2020