Kaufmännische Schuldenregulierung.
Die Privatinsolvenz ist ein langer, steiniger Weg. Aber oft nicht der einzige. Wenn Sie Vermögen, eine Selbstständigkeit oder einfach den Willen zur Einigung haben, ist eine kaufmännische Lösung meist besser.
Als Rechtswirt (FSH) verhandle ich für Sie wirtschaftlich mit Gläubigern. Unser Ziel ist der außergerichtliche Vergleich: Eine faire Einigung (per Einmalzahlung oder Rate), die Ihnen den sofortigen Neustart ermöglicht.
Ersteinschätzung anfordern
Strategie statt Verwaltung des Mangels.
Wir verwalten keine Insolvenzen, wir versuchen sie durch kaufmännisches Geschick und Verhandlung zu verhindern.
1. Sofortiger Schutz & Ruhe
Ab Mandatierung übernehmen wir die wirtschaftliche Korrespondenz. Wir informieren Gläubiger über die Sanierungsabsicht. Das schafft oft eine "Atempause" in der Vollstreckung und nimmt Ihnen den Druck.
2. Verhandlung (Rate oder Einmalzahlung)
Gläubiger wissen: In der Insolvenz erhalten sie oft fast nichts. Wir bieten eine realistische Lösung an. Ob als Einmalzahlung (z.B. durch Dritte) oder als tragbare Ratenzahlung – wir erarbeiten ein Konzept mit dem Ziel, die Zustimmung der Gläubiger zu erreichen.
3. Der Neustart
Stimmen alle Gläubiger dem Plan zu, sind Sie mit Erfüllung der Vereinbarung schuldenfrei.
Häufige Fragen (FAQ).
Der Weg in die Schuldenfreiheit beginnt mit dem ersten Schritt.
Starten wir heute Ihren Weg zur Lösung.
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