Nachlass

Testamentsvollstreckung.

Neutralität schützt die Familie.

1 Min. Lesezeit

Einleitung

Ein Testament ist nur so gut wie seine Umsetzung. Wenn mehrere Erben Vermögen, Immobilien oder Firmenanteile untereinander aufteilen müssen, entsteht schnell Konflikt – mit dem Risiko von Verzögerungen und Wertverlust.

Als unabhängiger Rechtswirt (FSH) übernehme ich – wenn Sie mich im Testament benennen – die Aufgabe des Testamentsvollstreckers (vgl. § 2197 ff. BGB): Ich organisiere die Nachlassabwicklung, dokumentiere transparent und setze Ihre Anordnungen strukturiert um. Im Amt entscheide ich im Rahmen meiner gesetzlichen Befugnisse (§§ 2203 ff. BGB) und ziehe für rechtliche und steuerliche Fragen Notariat, Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt und Steuerberatung hinzu. Eine Rechtsberatung der Erben erbringe ich nicht; dafür steht ihnen eine Anwältin oder ein Anwalt ihrer Wahl zur Verfügung. Für die anwaltliche Begleitung der Nachfolgeplanung und des Testaments steht aus meinem Netzwerk eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt Ihrer Wahl zur Verfügung.

Die gerichtliche Vertretung erfolgt über zugelassene Rechtsanwälte.

Fragen zur Testamentsvollstreckung?

Nachricht schreiben →
„Testamentsvollstreckung ist kein Ausdruck von Misstrauen — sie ist Fürsorge für das, was ein Leben lang aufgebaut wurde."
— David Loebert · Rechtswirt (FSH)

Neutralität schützt die Familie.

Wird ein Angehöriger zum Testamentsvollstrecker ernannt, entstehen häufig Rollen- und Loyalitätskonflikte. Ein externer Testamentsvollstrecker schafft klare Zuständigkeiten und nachvollziehbare Abläufe.

01

Inventarisierung & Sicherung

Nach dem Erbfall sichere und dokumentiere ich den Nachlass und erstelle ein transparentes Nachlassverzeichnis.

02

Kaufmännische Verwaltung

Ich organisiere laufende Aufgaben: offene Rechnungen und Verträge, Übersicht über Konten/Unterlagen, Instandhaltung von Immobilien sowie die Zuarbeit für fällige Steuererklärungen (in Kooperation mit Steuerberatern).

03

Die Erbauseinandersetzung

In der Abschlussphase wird der Nachlass entsprechend Ihren Anordnungen verteilt. Bei Bedarf koordiniere ich auch den kaufmännischen Verkauf von Immobilien; die rechtliche Vertragsgestaltung erfolgt über das Notariat.

Regeln Sie Ihre Angelegenheiten mit Weitsicht.

Termin planen

Häufige Fragen

Was ist ein Testamentsvollstrecker?
Eine Person, die im Testament benannt wird und den letzten Willen des Erblassers umzusetzen hat – neutral, strukturiert und dokumentiert (§ 2197 ff. BGB).
Warum ein externer Testamentsvollstrecker?
Weil ein Angehöriger als Vollstrecker häufig in einem Interessenkonflikt steht. Ein externer Vollstrecker handelt neutral – was Konflikte reduziert und Transparenz schafft.
Wann sollte ich Sie im Testament benennen?
Immer dann, wenn mehrere Erben, Immobilien, Firmenanteile oder besondere Anordnungen involviert sind. Das Gespräch darüber findet idealerweise lange vor dem Erbfall statt.
Was passiert, wenn es Streit zwischen den Erben gibt?
Als Testamentsvollstrecker bin ich zur Umsetzung der testamentarischen Anordnungen im Rahmen meiner gesetzlichen Befugnisse berufen und handele nach den Anordnungen des Testaments – nicht nach den Wünschen einzelner Erben.
Können Sie auch Immobilien im Nachlass verkaufen?
Ja – ich koordiniere den kaufmännischen Verkaufsprozess inkl. Marktwertermittlung. Die Vermittlung übernimmt ein von mir beauftragter Makler; im Nachlass werde ich nicht selbst als Makler tätig. Die rechtliche Abwicklung erfolgt über das Notariat.
Wie lange dauert eine Testamentsvollstreckung?
Das hängt vom Nachlass ab. Einfache Fälle: Monate. Komplexe Konstellationen mit Immobilien oder Streit: Jahre.
Was kostet die Testamentsvollstreckung?
Die Vergütung richtet sich nach dem Nachlasswert und Aufwand (vgl. § 2221 BGB). Ich bespreche das transparent im Erstgespräch.
Können die Erben den Testamentsvollstrecker abberufen?
In der Regel nicht einseitig. Der Vollstrecker ist an die Anordnungen des Testaments gebunden und kann bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen vom Nachlassgericht entlassen werden.
Müssen alle Erben der Benennung zustimmen?
Nein. Der Erblasser bestimmt den Testamentsvollstrecker allein im Testament – ohne Zustimmung der Erben.
Wie bereite ich das Gespräch vor?
Mit einer groben Übersicht: Wer sind die Erben? Was gehört zum Vermögen (Immobilien, Konten, Beteiligungen)? Gibt es besondere Anordnungen oder Spannungen in der Familie?