Testamentsvollstreckung.
Neutralität schützt die Familie.
Einleitung
Ein Testament ist nur so gut wie seine Umsetzung. Wenn mehrere Erben Vermögen, Immobilien oder Firmenanteile untereinander aufteilen müssen, entsteht schnell Konflikt – mit dem Risiko von Verzögerungen und Wertverlust.
Als unabhängiger Rechtswirt (FSH) übernehme ich – wenn Sie mich im Testament benennen – die Aufgabe des Testamentsvollstreckers (vgl. § 2197 ff. BGB): Ich organisiere die Nachlassabwicklung, dokumentiere transparent und setze Ihre Anordnungen strukturiert um. Ich koordiniere die kaufmännische Umsetzung; rechtliche und steuerliche Einzelfragen klären — falls erforderlich — Notariat, Rechtsanwältin/Rechtsanwalt oder Steuerberater; nicht durch mich. Für die anwaltliche Begleitung der Nachfolgeplanung und des Testaments steht aus meinem Netzwerk Dipl.-Kfm. RA Markus Libera, Fachanwalt für Insolvenzrecht ↗ zur Verfügung. Herr Libera wird ausschließlich auf Ihren Wunsch tätig; das Mandat kommt unmittelbar zwischen Ihnen und ihm zustande, und er rechnet in eigener anwaltlicher Verantwortung ab. Zwischen ihm und mir fließen keine Zahlungen. Sie können jederzeit jeden anderen Rechtsanwalt beauftragen.
Kaufmännische Unterstützung; die rechtliche Beratung und die gerichtliche Vertretung erfolgen über zugelassene Rechtsanwälte.
Fragen zur Testamentsvollstreckung?
Nachricht schreiben →„Testamentsvollstreckung ist kein Ausdruck von Misstrauen — sie ist Fürsorge für das, was ein Leben lang aufgebaut wurde."— David Loebert · Rechtswirt (FSH)
Neutralität schützt die Familie.
Wird ein Angehöriger zum Testamentsvollstrecker ernannt, entstehen häufig Rollen- und Loyalitätskonflikte. Ein externer Testamentsvollstrecker schafft klare Zuständigkeiten und nachvollziehbare Abläufe.
Inventarisierung & Sicherung
Nach dem Erbfall sichere und dokumentiere ich den Nachlass und erstelle ein transparentes Nachlassverzeichnis.
Kaufmännische Verwaltung
Ich organisiere laufende Aufgaben: offene Rechnungen und Verträge, Übersicht über Konten/Unterlagen, Instandhaltung von Immobilien sowie die Zuarbeit für fällige Steuererklärungen (in Kooperation mit Steuerberatern).
Die Erbauseinandersetzung
In der Abschlussphase wird der Nachlass entsprechend Ihren Anordnungen verteilt. Bei Bedarf koordiniere ich auch den kaufmännischen Verkauf von Immobilien; die rechtliche Vertragsgestaltung erfolgt über das Notariat.
Regeln Sie Ihre Angelegenheiten mit Weitsicht.
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