So arbeiten wir
digital zusammen.
Mit AKTARIO bereiten Sie Ihre Daten selbst auf und erstellen die benötigten Unterlagen selbst: Übersichten, den amtlichen Antrag und einen Planentwurf. Den außergerichtlichen Einigungsversuch führen Sie eigenverantwortlich und im eigenen Namen durch. Digital, sicher, von überall.
Ihr Weg in 4 Schritten.
Kein Papierkram. Keine Wartezimmer. Alles digital — in Ihrem Tempo.
Erstgespräch
Etwa 30 Minuten am Telefon. Kostenlos und unverbindlich.
Portal-Zugang
Nach Ihrer Bestellung schalte ich Ihren persönlichen Zugang frei. Die Selbsterfassung kostet einmalig 199, 299 oder 399 Euro inklusive Umsatzsteuer, gestaffelt nach der Zahl Ihrer Gläubiger. Den Preis sehen Sie vor der Bestellung.
Daten erfassen
In 7 Schritten erfassen Sie Ihre Daten — von zu Hause, in Ihrem Tempo.
Einigungsversuch
Den außergerichtlichen Einigungsversuch führen Sie eigenverantwortlich und im eigenen Namen durch. Das Portal erzeugt die Unterlagen dazu aus Ihren Zahlen; Sie bleiben Absender und verfolgen alles im Portal.
Was das Portal für Sie leistet.
Von überall erreichbar
Handy, Tablet oder Computer — Ihr Portal ist immer dabei. Kein Programm installieren, einfach im Browser öffnen.
Ihre Daten sind sicher
Deutscher Server (Dresden), verschlüsselt, DSGVO-konform. Nur Sie und ich haben Zugriff.
Persönliche Begleitung
Am Telefon begleite ich Sie persönlich bei der kaufmännischen Schuldenordnung — keine Rechtsberatung. Die rechtliche Beratung (Prüfung, Verhandlung, Bescheinigung nach § 305 InsO) übernimmt ein Rechtsanwalt Ihrer Wahl. Bei Fragen: ein Klick auf den Hilfe-Button im Portal.
Schritt für Schritt
Das Portal führt Sie durch 7 klare Schritte. Speichern Sie jederzeit und machen Sie später weiter.
Dokumente immer griffbereit
Honorarvereinbarung, Vollmacht, Datenschutz — alles im Dokumentenkorb zum Download.
Fortschritt verfolgen
Sehen Sie jederzeit den Stand: Welche Gläubiger wurden angeschrieben, wer hat geantwortet.
Wer was macht
Mit AKTARIO bereiten Sie Ihre Daten selbst auf und erstellen die benötigten Unterlagen selbst: Übersichten, den amtlichen Antrag und einen Planentwurf. Den außergerichtlichen Einigungsversuch führen Sie eigenverantwortlich und im eigenen Namen durch. Ich erbringe keine Rechtsberatung und keine Vertretung. Die rechtliche Prüfung und die Bescheinigung nach § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO erfolgen durch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte oder anerkannte Stellen Ihrer Wahl.
Bereit für den ersten Schritt?
In einem kostenlosen Gespräch am Telefon klären wir, wie ich Ihnen helfen kann, ob Immobilien, Finanzen oder Nachlass.
Keine Rechtsberatung. Freie Anwaltswahl bleibt gewahrt.