Kaufmännische Schuldenordnung.
Strategie statt Stillstand.
Einleitung
Ein Insolvenzverfahren – ob Verbraucherinsolvenz oder Regelinsolvenz – ist für viele Menschen ein schwerer Einschnitt. Oft gibt es davor noch wirtschaftliche Handlungsspielräume: Ordnung in die Unterlagen bringen, Zahlen klären und eine tragfähige Lösung vorbereiten.
Als Rechtswirt (FSH) unterstütze ich Sie kaufmännisch: Wir schaffen Transparenz (Gläubigerliste, Forderungsübersicht, Haushalts-/Liquiditätsplan) und entwickeln eine kaufmännische Vorgehensplanung (Raten- oder Einmalzahlung), die Sie realistisch umsetzen können. Sobald eine rechtliche Einzelfallprüfung oder gerichtliche Schritte erforderlich sind, erfolgt dies über zugelassene Rechtsanwälte. Auf Wunsch: Dipl.-Kfm. RA Markus Libera ↗. Herr Libera wird ausschließlich auf Ihren Wunsch tätig; das Mandat kommt unmittelbar zwischen Ihnen und ihm zustande, und er rechnet in eigener anwaltlicher Verantwortung ab. Zwischen ihm und mir fließen keine Zahlungen. Sie können jederzeit jeden anderen Rechtsanwalt beauftragen.
Kaufmännische Unterstützung, keine anwaltliche Rechtsberatung; gerichtliche Schritte erfolgen über zugelassene Rechtsanwälte. Ich bin keine geeignete oder anerkannte Stelle nach § 305 InsO und stelle keine § 305-Bescheinigung aus; diese erteilt ausschließlich ein Rechtsanwalt oder eine geeignete Stelle.
Fragen zur Schuldenordnung?
Nachricht schreiben →„Wer den Überblick zurückgewinnt, gewinnt auch den Handlungsspielraum zurück, das ist der erste und wichtigste Schritt."— David Loebert · Rechtswirt (FSH)
Strategie statt Stillstand.
Je früher Ordnung und eine klare Linie da sind, desto größer ist der Spielraum – und desto besser sind Ihre Optionen.
Überblick & Entlastung
Nach Beauftragung sichten und sortieren wir Ihre Unterlagen, erstellen eine vollständige Gläubiger- und Forderungsübersicht und klären Prioritäten (Fristen, existenzielle Kosten, Sicherheiten). Sie erhalten Klarheit – und einen klaren kaufmännischen Fahrplan (Zahlen, Prioritäten, Unterlagen).
Konzept: Rate oder Einmalzahlung
Auf Basis Ihrer finanziellen Möglichkeiten erarbeiten wir ein realistisches Konzept (z.B. Ratenplan, Einmalzahlung/Quote mit Hilfe Dritter, geordnete Verwertung). Ziel ist eine tragfähige außergerichtliche Einigungsvorbereitung. Bei rechtlichen Detailfragen oder formaler Ausgestaltung wird – falls erforderlich – ein zugelassener Rechtsanwalt eingebunden (Kooperation).
Umsetzung & Neustart
Kommt eine Einigung zustande, gilt nach vollständiger Zahlung das als erledigt, was die Beteiligten vereinbart haben; die rechtlichen Wirkungen beurteilt der beauftragte Rechtsanwalt. Ob eine Einigung erreichbar ist, hängt vom Einzelfall und der Mitwirkung der Gläubiger ab – genau deshalb ist eine saubere Vorbereitung entscheidend.
Schritt für Schritt: Gläubiger erfassen, priorisieren, Liquidität prüfen.
Service-Download · Allgemeine Orientierung · Keine Rechtsberatung · Ersetzt keine Einzelfallprüfung ↓ PDF herunterladenDer erste Schritt ist Klarheit.
Ersteinschätzung anfordern ↗Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen kaufmännischer Schuldenordnung und Insolvenz?
Ist das eine Schuldnerberatung?
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