Glossar.
Fachbegriffe verständlich erklärt — von A wie Abtretungserklärung bis Z wie Zwangsversteigerung.
Fachbegriffe A–Z
Im Umfeld von Schulden, Insolvenz und Immobilien begegnen Ihnen viele Fachbegriffe. Hier finden Sie die wichtigsten — kurz und verständlich erklärt.
Abtretungserklärung
Erklärung, mit der Sie Ihren pfändbaren Einkommensanteil für die Dauer der Insolvenz an einen Treuhänder abtreten. Rechtsgrundlage: § 287 Abs. 2 InsO.
Außergerichtlicher Einigungsversuch (AGV)
Vor einem Insolvenzantrag muss versucht werden, sich mit allen Gläubigern außergerichtlich zu einigen — z. B. durch Ratenzahlung oder Teilverzicht. Der AGV ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO).
Bürgergeld (ehem. ALG II)
Staatliche Grundsicherung für erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Seit 2023 ersetzt Bürgergeld das frühere Arbeitslosengeld II (Hartz IV).
DSGVO
Datenschutz-Grundverordnung — EU-weite Regelung zum Schutz personenbezogener Daten. Alle im Portal erfassten Daten werden DSGVO-konform verarbeitet.
Einigungsgebühr
Vergütung, die anfällt, wenn eine Einigung mit den Gläubigern erzielt wird — z. B. ein Vergleich über Ratenzahlung oder Teilverzicht.
Forderungsaufstellung
Vollständige Übersicht aller Schulden: Gläubiger, Forderungshöhe (Hauptforderung, Zinsen, Kosten), Vertreter/Inkasso und Aktenzeichen. Basis für den AGV.
Gegenstandswert
Die Summe aller Forderungen, die Gegenstand der Bearbeitung sind. Er dient als Berechnungsgrundlage für das Honorar.
Gläubiger
Person oder Unternehmen, dem Sie Geld schulden — z. B. Bank, Vermieter, Finanzamt, Inkassounternehmen.
Gläubigerverzeichnis
Amtliche Anlage 6 zum Insolvenzantrag. Listet alle Gläubiger mit Adressen, Forderungshöhe und -art auf.
Haushaltsplan
Gegenüberstellung Ihrer monatlichen Einnahmen und Ausgaben. Zeigt, ob und wie viel Geld für Gläubigerzahlungen verfügbar ist.
Insolvenzverfahren
Gerichtliches Verfahren zur geordneten Schuldenbereinigung. Unterschieden wird zwischen Verbraucherinsolvenz (Privatpersonen) und Regelinsolvenz (Selbständige, Unternehmen).
Kaufmännische Schuldenordnung
Strukturierte Aufarbeitung und Organisation von Schulden — Gläubigerübersicht erstellen, Forderungen prüfen, Unterlagen vorbereiten. Kaufmännische Unterstützung gem. § 5 Abs. 1 RDG, keine Rechtsberatung.
Kopf- und Summenmehrheit
Voraussetzung für eine außergerichtliche Einigung: Mehr als die Hälfte der Gläubiger (Kopfmehrheit) und mehr als die Hälfte der Gesamtforderungen (Summenmehrheit) müssen zustimmen.
P-Konto (Pfändungsschutzkonto)
Girokonto mit automatischem Pfändungsschutz. Der Grundfreibetrag (2025: 1.491,75 €) ist vor Pfändung geschützt. Jede Bank muss ein bestehendes Konto kostenlos umwandeln.
Pfändbares Einkommen
Der Teil Ihres Einkommens, der oberhalb der Pfändungsfreigrenzen (§ 850c ZPO) liegt und von Gläubigern gepfändet werden darf. Abhängig von Einkommen und Unterhaltspflichten.
Restschuldbefreiung (RSB)
Nach 3 Jahren Wohlverhaltensphase (seit 01.10.2020) werden verbleibende Schulden erlassen. Voraussetzung: Mitwirkung, keine Obliegenheitsverletzungen.
Scheiternsbescheinigung
Bescheinigung eines Rechtsanwalts oder einer anerkannten Stelle, dass der außergerichtliche Einigungsversuch gescheitert ist. Pflichtanlage zum Insolvenzantrag.
Titulierte Forderung
Eine Forderung, die durch einen gerichtlichen Titel (Vollstreckungsbescheid, Urteil, notarielle Urkunde) bestätigt ist. Der Gläubiger kann damit direkt zwangsvollstrecken.
Treuhänder
Vom Insolvenzgericht bestellte Person, die während der Wohlverhaltensphase den pfändbaren Einkommensanteil einzieht und an die Gläubiger verteilt.
Verbraucherinsolvenz
Insolvenzverfahren für Privatpersonen (nicht Selbständige). Vereinfachtes Verfahren mit vorgeschaltetem außergerichtlichen Einigungsversuch.
Vermögensverzeichnis
Vollständige Aufstellung aller Vermögenswerte: Konten, Fahrzeuge, Immobilien, Versicherungen, Beteiligungen. Amtliche Anlage 4 zum Insolvenzantrag.
Wohlverhaltensphase
Zeitraum von 3 Jahren nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens. In dieser Zeit müssen Sie Ihren Obliegenheiten nachkommen (Erwerbstätigkeit, Auskunftspflicht, Abführung pfändbarer Beträge).
Zustimmungsersetzung
Wenn einzelne Gläubiger die außergerichtliche Einigung ablehnen, kann das Insolvenzgericht deren Zustimmung ersetzen (§ 309 InsO) — sofern Kopf- und Summenmehrheit vorliegen.
Zwangsversteigerung
Gerichtlich angeordneter Verkauf einer Immobilie zur Befriedigung von Gläubigern. Wird vom Amtsgericht durchgeführt. Betroffene sollten frühzeitig Alternativen prüfen (strategischer Verkauf, Verhandlung).
Die wichtigsten Begriffe auf einen Blick
AGV
Außergerichtlicher Einigungsversuch — der erste Schritt vor jedem Insolvenzverfahren. Ziel: Einigung mit Gläubigern ohne Gericht.
RSB
Restschuldbefreiung — nach 3 Jahren Wohlverhalten werden verbleibende Schulden erlassen.
P-Konto
Pfändungsschutzkonto — schützt Ihren Grundfreibetrag automatisch vor Pfändungen.
Alle Angaben dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Stand: April 2026.