Was ist Ihre Immobilie wert?
Kaufmännische Orientierung in 2 Minuten — kostenlos und unverbindlich
Geben Sie die Eckdaten Ihrer Immobilie ein — der Rechner liefert eine kaufmännische Orientierung zum aktuellen Marktwert. Für Nachlass, Zwangsversteigerung und strategische Verkaufsentscheidungen.
Kaufmännische Orientierung auf Basis Ihrer Eingaben. Kein Verkehrswertgutachten im Sinne des § 194 BauGB. Keine Rechtsberatung.
Immobilienwert einschätzen
Für die regionale Markteinordnung.
Gesamte Wohnfläche in Quadratmetern.
Ursprüngliches Baujahr des Gebäudes.
Die Einschätzung basiert auf regionalen Durchschnittswerten und Ihren Angaben. Für eine belastbare Bewertung empfehlen wir ein persönliches Gespräch.
So funktioniert die Werteinschätzung
Regionale Einordnung
Anhand Ihrer Postleitzahl ordnet der Rechner Ihr Objekt in eine von fünf Preisregionen ein — von Metropolregionen bis ländliche Gebiete. Das regionale Preisniveau ist der wichtigste Faktor bei der Wertbestimmung.
Objektbezogene Korrekturen
Objektart, Baujahr und Zustand fließen als Korrekturfaktoren ein. Ein kernsanierter Altbau wird anders bewertet als ein Neubau oder ein renovierungsbedürftiges Objekt — der Rechner berücksichtigt das.
Bandbreite statt Einzelwert
Das Ergebnis ist bewusst eine Preisspanne — denn der tatsächliche Marktwert hängt von Faktoren ab, die ein Online-Tool nicht erfassen kann: Mikrolage, Ausstattungsqualität, Grundriss, Nachbarschaft.
Wann brauche ich ein formelles Gutachten?
Ein Sachverständigengutachten nach § 194 BauGB ist sinnvoll bei:
- Erbauseinandersetzungen mit Streitpotenzial
- Scheidungsverfahren mit Zugewinnausgleich
- Steuerlichen Ansprüchen (Finanzamt, Erbschaftsteuer)
- Gerichtlichen Verfahren (Teilungsversteigerung, Zwangsversteigerung)
Für eine erste Orientierung — z. B. ob ein Verkauf wirtschaftlich sinnvoll ist, welche Größenordnung realistisch ist, oder ob die Forderungen der Bank zum Objekt passen — reicht eine kaufmännische Einschätzung.
Detaillierte Bewertung gewünscht?
In einem persönlichen Gespräch analysiere ich Ihr Objekt mit allen relevanten Faktoren.
Ersteinschätzung anfragen ↗Häufige Fragen
Wie genau ist diese Einschätzung?
Brauche ich ein Gutachten?
Was beeinflusst den Immobilienwert am meisten?
Kann ich den Wert meiner Immobilie steigern?
Was unterscheidet Sie von Online-Portalen?
Die Antworten auf dieser Seite sind allgemeine Informationen und ersetzen keine individuelle Rechts- oder Sachverständigenberatung. Ich bin Rechtswirt (FSH) und Immobilienmakler (§ 34c GewO), kein Sachverständiger für Immobilienbewertung.