Was kostet ein Schuldenvergleich?
Berechnen Sie, was ein außergerichtlicher Vergleich kosten würde — als Einmalzahlung oder als freiwillige Ratenzahlung — und vergleichen Sie es direkt mit dem, was Sie bei einer laufenden Pfändung über denselben Zeitraum tatsächlich abgeben würden.
Allgemeine Orientierungshilfe — keine Rechtsberatung, kein Erfolgsversprechen. Ob ein Vergleich möglich ist und zu welchen Konditionen, hängt vom jeweiligen Gläubiger und der Gesamtsituation ab. Ich bin Rechtswirt (FSH), kein Rechtsanwalt.
Vergleich berechnen.
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Schritt 1 — Ihre Schulden
Alle offenen Forderungen zusammen — Hauptforderungen, Zinsen und Kosten soweit bekannt.
Den genauen Wert ermitteln Sie im Pfändungsrechner. Mit dieser Angabe sehen Sie, was Sie bei einer laufenden Pfändung über den gewählten Zeitraum insgesamt abgeben würden — und was danach noch offen bleibt.
Schritt 2 — Vergleichskonditionen
35 % ist ein verbreiteter Ausgangspunkt für außergerichtliche Vergleiche. Die tatsächliche Quote hängt vom Gläubiger, der Forderungsart, dem Forderungsalter und Ihrer wirtschaftlichen Situation ab — sie kann deutlich höher oder niedriger liegen.
Ob ein Gläubiger eine bestimmte Quote akzeptiert, ist nicht vorhersagbar. Diese Berechnung ist keine Zusage für Ihren konkreten Fall.
Außergerichtliche Vergleiche sind sowohl als Einmalzahlung als auch als freiwillige Ratenzahlung denkbar — eine höhere monatliche Rate als der pfändbare Betrag macht einen Vergleich für den Gläubiger oft interessant.
Der Vergleichsbetrag wird einmalig gezahlt — Schuld damit vollständig erledigt.
Schritt 3 — Vergleichszeitraum
Über wie viele Monate soll der Vergleich mit einer Pfändung dargestellt werden? Standard: 36 Monate (3 Jahre).
Diese Berechnung ist eine rein rechnerische Orientierungshilfe ohne Zinsen, Anwaltskosten oder Vollstreckungsnebenkosten. Ob ein Gläubiger einen Vergleich zu einer bestimmten Quote und Zahlungsform akzeptiert, ist vom jeweiligen Einzelfall abhängig. Keine Rechtsberatung. Ich bin Rechtswirt (FSH), kein Rechtsanwalt. Ihre Angaben werden nicht gespeichert.
Außergerichtlicher Vergleich — was steckt dahinter?
Ein außergerichtlicher Schuldenvergleich ist eine Einigung zwischen Schuldner und Gläubiger, bei der ein Teil der Schuld gegen Einmalzahlung oder geregelte freiwillige Ratenzahlung erlassen wird. Kein Gericht, kein Insolvenzverfahren — eine kaufmännische Lösung die für beide Seiten rechnen kann.
Einmalzahlung oder freiwillige Rate?
Beide Wege sind grundsätzlich denkbar. Eine Einmalzahlung ist für den Gläubiger am attraktivsten — sofortige Gewissheit. Eine freiwillige Ratenzahlung über den pfändbaren Betrag hinaus kann ebenfalls vergleichsfähig sein: Der Gläubiger bekommt mehr als bei einer Pfändung, in kürzerer Zeit, ohne Vollstreckungsaufwand. Welcher Weg realistisch ist, hängt von Ihrer Liquiditätslage und dem jeweiligen Gläubiger ab.
Wann ist ein Vergleich für den Gläubiger attraktiv?
Gläubiger vergleichen sich, wenn die Alternative schlechter aussieht. Relevant sind: Wie hoch ist der pfändbare Betrag überhaupt? Wie lange würde eine vollständige Befriedigung über Pfändung dauern? Wie ist die wirtschaftliche Gesamtlage des Schuldners? Bei geringem pfändbaren Einkommen und hoher Forderung kann ein Vergleich für den Gläubiger die wirtschaftlich sinnvollere Entscheidung sein.
Was bestimmt die Quote?
Es gibt keine feste Regel. Relevant sind Forderungsalter, wirtschaftliche Lage des Schuldners, Höhe der Forderung, Art des Gläubigers (Bank, Inkasso, Vermieter) und ob der Gläubiger die Forderung selbst hält oder eingekauft hat. Inkassounternehmen die Forderungen günstig erworben haben, sind oft flexibler als Originalbanken.
Was ist meine Rolle dabei?
Ich bereite die kaufmännische Grundlage auf: vollständige Gläubigerübersicht, Einkommens- und Liquiditätssituation, kaufmännische Einschätzung je Gläubiger, Vorgehensplanung (Reihenfolge, Zahlenbasis, Szenarien). Die rechtliche Prüfung und rechtssichere Ausgestaltung von Vergleichsvereinbarungen — Erlassklausel, Abschlussdokument — erfolgt durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
Vergleichsstrategie besprechen.
Ich schaue mir Ihre Gläubigerstruktur kaufmännisch an und entwickle eine realistische Strategie. Kostenfreie Ersteinschätzung.
Ersteinschätzung anfordern ↗Häufige Fragen
Ist ein Vergleich immer möglich?
Was passiert wenn ein Gläubiger nicht vergleicht?
Einmalzahlung oder freiwillige Rate — was ist besser?
Muss ich den Vergleichsbetrag sofort haben?
Hat ein Vergleich steuerliche Folgen?
Schadet ein Vergleichsangebot meiner Verhandlungsposition?
Die Antworten auf dieser Seite sind allgemeine Informationen und ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Ich bin Rechtswirt (FSH), kein Rechtsanwalt.