Finanzielle Neuordnung & Struktur.
Raus aus der Defensive.
Wirtschaftliche Aufarbeitung
Sie haben den Überblick verloren? Gläubiger machen Druck? Die Lösung ist oft nicht „mehr Geld", sondern „mehr Ordnung": Zahlen, Prioritäten und ein umsetzbarer Plan.
Als Rechtswirt (FSH) unterstütze ich Sie bei der kaufmännischen Neuordnung: Ich sichte und ordne Ihre Unterlagen, stelle eine realistische Übersicht zusammen (Einnahmen, Ausgaben, Verbindlichkeiten) und rechne durch, was daraus monatlich tragbar wäre. Konditionen und Ablauf klären wir vorher, ohne Vorauszahlungen für „Wunderlösungen".
Diese Seite richtet sich an Selbstständige und kleine Betriebe. Sind Sie Privatperson und suchen einen festen Preis für die Ordnung Ihrer Schulden, führt Sie die kaufmännische Schuldenordnung direkter zum Ziel.
Der erste Schritt aus der Krise ist Klarheit: Was ist offen, was ist fällig, was ist realistisch leistbar?
Fragen zur finanziellen Lage?
Nachricht schreiben →„Sanierung beginnt nicht mit Verhandlung. Sie beginnt mit ehrlichen Zahlen und einem realistischen Plan."— David Loebert · Rechtswirt (FSH)
Meine Leistungen im Überblick
Bestandsaufnahme & Entlastung
Wir sortieren den „Schuhkarton voller Rechnungen" und erstellen eine vollständige Übersicht. Sie erhalten einen klaren Plan, welche Unterlagen fehlen, welche Forderungen prioritär sind und welche nächsten Schritte sinnvoll sind.
Vergleichs- und Zahlungsplan (kaufmännischer Vorschlag)
Auf Basis Ihrer Zahlen rechnen wir durch, was sich aus Ihrem tatsächlich verfügbaren Betrag überhaupt bedienen lässt (z.B. Ratenhöhe, Stundungszeitraum, Einmalzahlung durch Dritte). Welchen Weg Sie den Gläubigern anbieten, entscheiden Sie selbst. Ich unterstütze die kaufmännische Vorbereitung außergerichtlicher Einigungen (Zahlen, Unterlagen, Liquiditätsplan). Rechtliche Einzelfallfragen und die rechtliche Ausgestaltung verbindlicher Vereinbarungen erfolgen bei Bedarf durch zugelassene Rechtsanwälte.
Zahlen für Ihre Entscheidung
Ich rechne durch, was aus Ihrem Cashflow (Einnahmen) monatlich tragbar wäre, und stelle die Zahlen so zusammen, dass Sie oder Ihre Rechtsanwältin daraus einen Plan ableiten können. Einen Schuldenbereinigungsplan im Sinne der §§ 305 ff. InsO erstelle ich nicht. Die Aufstellung zeigt Prioritäten und Zeitachsen und benennt, welche Beträge wann fällig sind.
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