Gründung

Gründen — auch wenn die Ausgangslage schwierig ist.

Aus der Idee wird ein Start, der trägt.

1 Min. Lesezeit

Kann ich trotz Schulden oder nach einer Insolvenz gründen?

In vielen Fällen ja. Eine bestehende Verschuldung oder eine abgeschlossene Insolvenz schließt eine Gründung nicht grundsätzlich aus.

Entscheidend sind ein realistisches Zahlenwerk, eine tragfähige Finanzierung und die richtige Vorbereitung. Genau dabei unterstütze ich Sie kaufmännisch. Als Rechtswirt (FSH) und Kaufmann bereite ich die wirtschaftliche Seite auf; rechtliche Fragen — etwa zur Restschuldbefreiung oder Rechtsform — klären Sie mit einem Rechtsanwalt oder Steuerberater in freier Wahl.

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„Ein guter Start beginnt nicht mit Optimismus. Er beginnt mit belastbaren Zahlen."
— David Loebert · Rechtswirt (FSH)

Für wen ich arbeite

Erst- und Nebenerwerbsgründer, Gründer mit Vorbelastung (Schulden, frühere Insolvenz), Betriebsübernehmer und Nachfolger sowie Selbständige, die sich neu aufstellen.

Was ich mache (kaufmännisch)

01

Tragfähiges Zahlenwerk

Kalkulation, Rentabilitäts- und Liquiditätsplan, Break-even. So sehen Sie und Ihre Bank schwarz auf weiß, ob es trägt.

02

Finanzierung & Fördermittel

Passende Finanzierung vermitteln (§ 34c GewO), Unterlagen bankfertig aufbereiten, Wege zu Fördermitteln (z. B. BAFA/KfW) und Gründungszuschüssen aufzeigen.

03

Startklar aufgestellt

Zahlenteil des Businessplans, Unterlagen-Struktur und Vorbereitung fürs Bank- und Fördergespräch.

Grenzsatz: Kaufmännische Vorbereitung, keine Rechts- oder Steuerberatung. Rechtsform, Verträge und Steuer über Rechtsanwalt, Steuerberater oder Notar in freier Wahl.

Ihre Gründung kann gefördert werden

Für viele Gründungs- und Beratungsleistungen gibt es Zuschüsse — zum Beispiel die BAFA-Förderung, den Gründungszuschuss über die Agentur für Arbeit oder ein Gründungscoaching per AVGS. Ich zeige Ihnen, welche Wege in Ihrer Situation in Frage kommen.

Transparenz-Hinweis: Ich bin derzeit nicht BAFA-/AZAV-registriert; meine Unterstützung besteht in Orientierung und Vorbereitung — die eigentliche Antragstellung und Bewilligung erfolgt durch die zuständigen Stellen. (Orientierung, keine Rechtsberatung.)

Lassen Sie uns Ihre Zahlen anschauen.

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Häufige Fragen

Kann ich trotz Schulden oder nach einer Insolvenz gründen?
In vielen Fällen ja. Eine bestehende Verschuldung oder eine abgeschlossene Insolvenz schließt eine Gründung nicht grundsätzlich aus — entscheidend sind ein realistisches Zahlenwerk, eine tragfähige Finanzierung und die richtige Vorbereitung. Die kaufmännische Seite bereite ich mit Ihnen auf; rechtliche Fragen klären Sie mit einem Rechtsanwalt oder Steuerberater.
Kann ich trotz negativer Schufa gründen?
Eine Selbständigkeit ist grundsätzlich möglich; für Finanzierungen prüfe ich mit Ihnen realistische Wege. Das ist kaufmännische Vorbereitung, keine Rechtsberatung.
Kann ich aus der Arbeitslosigkeit gründen?
Ja; es gibt Förderungen wie den Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit. Ich bereite die Zahlen dafür auf — die Antragstellung und Bewilligung erfolgt durch die zuständigen Stellen.
Übernehmen statt neu gründen — ist das besser?
Oft eine starke Option (Nachfolge). Ich bereite Zahlen und eine grobe Bewertung kaufmännisch auf.
Bieten Sie Rechts- oder Steuerberatung an?
Nein. Ich mache die kaufmännische Vorbereitung; Rechtsform, Steuer und Verträge über Rechtsanwalt, Steuerberater oder Notar in freier Wahl.
Was kostet die Ersteinschätzung?
Kostenfrei.