Hiscox Berufshaftpflicht Hiscox 2026 ·
· Erlaubnis § 34c GewO
Kostenfreier Service · § 850c ZPO · Gültig 01.07.2025 – 30.06.2026

Was bleibt mir?
Pfändungsrechner für Einkommenspfändungen

Berechnen Sie Ihren pfändbaren Betrag und Ihre Pfändungsfreigrenze nach § 850c ZPO — kostenlos, anonym, ohne Datenspeicherung.

Gültig 01.07.2025 – 30.06.2026 (BGBl. 2025 I Nr. 110). Eine Haftung für die Richtigkeit wird nicht übernommen.

RechnerWas tun?Häufige Fragen

Pfändbaren Betrag berechnen.

Füllen Sie die Felder aus und klicken Sie auf „Jetzt berechnen" — Sie sehen sofort Ihre Pfändungsfreigrenze und den pfändbaren Betrag.

Wichtig: Tragen Sie Ihr Nettoeinkommen ein, wie es Ihnen vor einem laufenden Pfändungsabzug zusteht — also das Netto laut Lohnabrechnung ohne dass ein bereits abgezogener Pfändungsbetrag herausgerechnet wurde. Falls Ihr Arbeitgeber bereits einen Pfändungsbetrag einbehält: diesen Betrag zum tatsächlich ausgezahlten Betrag dazuaddieren.

Beispiel: Lohnabrechnung zeigt 2.800 € netto, davon zieht der Arbeitgeber bereits 180 € Pfändung ab und zahlt 2.620 € aus → Sie tragen 2.800 € ein.

€ / Monat netto

Personen denen Sie gesetzlich Unterhalt schulden und tatsächlich leisten (§ 850c Abs. 2 ZPO) — z. B. Ehepartner ohne eigenes Einkommen, minderjährige Kinder. Erhöhter Freibetrag gilt nur mit Nachweis gegenüber dem Arbeitgeber.

Gültig 01.07.2025 – 30.06.2026 (BGBl. 2025 I Nr. 110). Grundfreibetrag 1.555,00 € · erste Unterhaltspflicht +585,23 € · jede weitere +326,04 € · Obergrenze 4.766,99 €. Rechtsgrundlage: § 850c ZPO.

Sonderfälle (§ 850b, 850d, 850e ZPO), Unterhaltspfändungen und mehrere Einkommen erfordern individuelle Prüfung. Keine Rechtsberatung. Ich bin Rechtswirt (FSH), kein Rechtsanwalt. Ihre Angaben werden nicht gespeichert.

Pfändung läuft — was tun?

Fünf kaufmännische Schritte die den Unterschied machen.

01

Vollständigen Überblick herstellen

Bevor irgendetwas anderes passiert: alle offenen Forderungen erfassen. Gläubiger, Höhe, Status. Viele Klienten kennen nur einen Teil ihrer Verbindlichkeiten — das macht jede Strategie zum Blindflug.

02

P-Konto einrichten — sofort

Wer eine Kontopfändung riskiert: Das Pfändungsschutzkonto (P-Konto) schützt den Grundfreibetrag auf dem Konto. Die Einrichtung ist ein gesetzliches Recht — die Bank muss umstellen. Kostenlos, sofort möglich.

03

Proaktiv mit Gläubigern kommunizieren

Schweigen ist der teuerste Fehler. Gläubiger die keine Rückmeldung bekommen, vollstrecken. Gläubiger die eine realistische Ratenzahlungsvereinbarung sehen, verhandeln oft.

04

Pfändbare Bestandteile prüfen

Aufwandsentschädigungen, Gefahrenzulagen, Weihnachtsgeld bis 500 €, Erziehungsgeld und weitere Bezüge sind nach § 850a ZPO ganz oder teilweise unpfändbar. Der tatsächlich pfändbare Betrag ist oft niedriger als zunächst gedacht.

05

Zeitfenster kennen und nutzen

Zwischen Vollstreckungstitel und laufender Pfändung gibt es ein Zeitfenster für außergerichtliche Lösungen. Wer es verpasst, hat deutlich schlechtere Karten.

Pfändung konkret besprechen.

Ich analysiere Ihre Gläubigerstruktur und entwickle eine kaufmännische Strategie. Kostenfreie Ersteinschätzung.

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Häufige Fragen

Ab wann ist mein Einkommen pfändbar?
Erst ab einem Nettoeinkommen von 1.560,00 € monatlich (Stand 01.07.2025) entsteht ein pfändbarer Betrag. Unterhalb dieser Grenze ist Ihr Einkommen vollständig geschützt. Bei Unterhaltspflichten erhöht sich diese Grenze entsprechend.
Was trage ich ein wenn bereits eine Pfändung läuft?
Tragen Sie das Nettoeinkommen ein, das Ihnen vor dem Pfändungsabzug zusteht — also wie es auf der Lohnabrechnung steht, bevor der Arbeitgeber den Pfändungsbetrag einbehält. Falls Ihr Arbeitgeber bereits 200 € abzieht und Ihnen 2.400 € auszahlt, tragen Sie 2.600 € ein. So sehen Sie, ob der einbehaltene Betrag korrekt berechnet wurde.
Was sind Unterhaltspflichten im Sinne des Rechners?
Personen denen Sie aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung Unterhalt schulden und tatsächlich leisten — z. B. Kinder, Ehepartner ohne Einkommen, frühere Ehepartner. Gilt nur mit Nachweis gegenüber dem Arbeitgeber.
Wann ändert sich die Pfändungsfreigrenze?
Jedes Jahr zum 1. Juli gemäß § 850c Abs. 4 ZPO. Die nächste Anpassung erfolgt zum 01.07.2026.
Wird Kindergeld angerechnet?
Nein. Kindergeld ist nach § 54 SGB I vollständig unpfändbar und gehört nicht zum maßgeblichen Nettoeinkommen.
Kann ich den pfändbaren Betrag reduzieren?
In bestimmten Fällen ja. Das Vollstreckungsgericht kann den unpfändbaren Betrag auf Antrag erhöhen (§ 850f ZPO). Kaufmännisch kann ich helfen, die Grundlagen für eine außergerichtliche Einigung mit Gläubigern zu schaffen.