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Finanzen

Kaufmännische Schuldenordnung.

Strategie statt Stillstand.

1 Min. Lesezeit
EinleitungStrategieHäufige Fragen

Einleitung

Ein Insolvenzverfahren – ob Verbraucherinsolvenz oder Regelinsolvenz – ist für viele Menschen ein schwerer Einschnitt. Oft gibt es davor noch wirtschaftliche Handlungsspielräume: Ordnung in die Unterlagen bringen, Zahlen klären und eine tragfähige Lösung vorbereiten.

Als Rechtswirt (FSH) unterstütze ich Sie kaufmännisch: Wir schaffen Transparenz (Gläubigerliste, Forderungsübersicht, Haushalts-/Liquiditätsplan) und entwickeln eine Einigungsstrategie (Raten- oder Einmalzahlung), die Sie realistisch umsetzen können. Sobald eine rechtliche Einzelfallprüfung oder gerichtliche Schritte erforderlich sind, erfolgt dies über zugelassene Rechtsanwälte (Kooperation).

Kaufmännische Unterstützung, keine anwaltliche Rechtsberatung; gerichtliche Schritte erfolgen über zugelassene Rechtsanwälte.

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„Wer den Überblick zurückgewinnt, gewinnt auch den Handlungsspielraum zurück — das ist der erste und wichtigste Schritt."
— David Loebert · Rechtswirt (FSH)

Strategie statt Stillstand.

Je früher Ordnung und eine klare Linie da sind, desto größer ist der Spielraum – und desto besser sind Ihre Optionen.

01

Überblick & Entlastung

Nach Beauftragung sichten und sortieren wir Ihre Unterlagen, erstellen eine vollständige Gläubiger- und Forderungsübersicht und klären Prioritäten (Fristen, existenzielle Kosten, Sicherheiten). Sie erhalten Klarheit – und einen konkreten Plan für die nächsten Schritte.

02

Konzept: Rate oder Einmalzahlung

Auf Basis Ihrer finanziellen Möglichkeiten erarbeiten wir ein realistisches Konzept (z.B. Ratenplan, Einmalzahlung/Quote mit Hilfe Dritter, geordnete Verwertung). Ziel ist eine tragfähige außergerichtliche Einigungsvorbereitung. Bei rechtlichen Detailfragen oder formaler Ausgestaltung wird – falls erforderlich – ein zugelassener Rechtsanwalt eingebunden (Kooperation).

03

Umsetzung & Neustart

Kommt eine Einigung zustande, sind die im Vergleich geregelten Forderungen nach vollständiger Erfüllung erledigt. Ob eine Einigung erreichbar ist, hängt vom Einzelfall und der Mitwirkung der Gläubiger ab – genau deshalb ist eine saubere Vorbereitung entscheidend.

Der erste Schritt ist Klarheit.

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Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen kaufmännischer Schuldenordnung und Insolvenz?
Die kaufmännische Schuldenordnung ist eine außergerichtliche Alternative, bei der Gläubiger und Schuldner eine wirtschaftliche Einigung anstreben. Insolvenz ist ein gerichtliches Verfahren – mit erheblich mehr Konsequenzen.
Für wen ist das geeignet?
Für Privatpersonen, Selbstständige und kleine Unternehmen, die mehrere Gläubiger, unklare Übersichten und den Wunsch haben, eine Einigung vor einem formellen Verfahren zu erreichen.
Müssen alle Gläubiger zustimmen?
Für eine außergerichtliche Einigung ja. Das ist der Unterschied zum Insolvenzverfahren, wo Mehrheitsentscheidungen möglich sind. Deshalb ist Gläubiger-Priorisierung und Kommunikation entscheidend.
Was passiert, wenn ein Gläubiger nicht mitmacht?
Dann prüfen wir gemeinsam, ob eine Teillösung möglich ist oder ob andere Wege (z.B. anwaltliche Verfahren) in Betracht kommen.
Können Sie rechtlich verhandeln?
Ich kann die kaufmännischen Grundlagen aufbereiten und die Kommunikation koordinieren – soweit als Nebenleistung nach § 5 RDG zulässig. Rechtliche Verhandlungen führt bei Bedarf ein zugelassener Rechtsanwalt (Kooperation).
Wie lange dauert der Prozess?
Eine vollständige Übersicht entsteht oft innerhalb weniger Wochen. Einigungen mit Gläubigern können Monate dauern – abhängig von deren Reaktionsgeschwindigkeit.
Was kostet das?
Die Ersteinschätzung ist kostenfrei. Danach wird der Umfang transparent vereinbart.
Was ist eine Forderungsübersicht?
Eine vollständige, strukturierte Liste aller offenen Forderungen mit Gläubiger, Betrag, Status und Fälligkeit – die Basis jeder realistischen Strategie.
Können Sie auch helfen, wenn bereits Vollstreckungen laufen?
Ja – auch dann gibt es in vielen Fällen noch Handlungsspielräume. Je früher, desto besser.
Welche Unterlagen brauche ich?
Mahnbescheide, Vollstreckungsbescheide, aktuelle Kontoauszüge, Einkommensnachweise und eine Liste aller Gläubiger mit bekannten Salden.