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Kostenfreier Service · § 85a ZVG · Orientierungsrechner

Schwellenwerte berechnen.
5/10- und 7/10-Grenze nach § 85a ZVG

Geben Sie den festgesetzten Verkehrswert ein — der Rechner zeigt Ihnen die gesetzlichen Schwellenwerte als Rechengröße.

Orientierungsrechner auf Basis allgemeiner gesetzlicher Werte. Keine Rechtsberatung. Keine Einzelfallprüfung. Keine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit.

Schwellenwerte berechnen.

Geben Sie den gerichtlich festgesetzten Verkehrswert ein — der Rechner zeigt Ihnen die 5/10- und 7/10-Grenze als rechnerische Orientierungsgröße nach § 85a ZVG.

Den Verkehrswert finden Sie im Beschluss des Vollstreckungsgerichts zur Wertfestsetzung. Er ist die Grundlage für die Berechnung der gesetzlichen Schwellenwerte.

€ Verkehrswert

Hintergrund: Was sind die Schwellenwerte?

§ 85a ZVG enthält gesetzliche Schwellenwerte, die im Zwangsversteigerungsverfahren als abstrakte Rechengrößen eine Rolle spielen. Der Rechner stellt diese Werte rechnerisch dar — ohne Bewertung Ihres konkreten Verfahrens.

01

Die 5/10-Grenze — 50 % des Verkehrswerts

Die 5/10-Grenze entspricht 50 % des festgesetzten Verkehrswerts. Liegt das höchste Gebot unterhalb dieser Grenze, können nach dem Gesetz bestimmte Verfahrensfolgen vorgesehen sein. Ob diese im konkreten Verfahren relevant werden, ist einzelfallabhängig und anwaltlich zu prüfen.

02

Die 7/10-Grenze — 70 % des Verkehrswerts

Die 7/10-Grenze entspricht 70 % des festgesetzten Verkehrswerts. Liegt das höchste Gebot unterhalb dieser Grenze, können nach dem Gesetz ebenfalls bestimmte Verfahrensfolgen vorgesehen sein. Ob und wie diese im konkreten Verfahren eintreten, ist einzelfallabhängig und anwaltlich zu prüfen.

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Was dieser Rechner leistet — und was nicht

Der Rechner liefert ausschließlich die rechnerischen Schwellenwerte auf Basis des eingegebenen Verkehrswerts. Er trifft keine Aussage darüber, ob ein Gebot ausreichend ist, welche Verfahrensrechte bestehen oder wie Sie im konkreten Fall handeln sollten. Das ist Aufgabe eines zugelassenen Rechtsanwalts.

Kaufmännische Orientierung, keine anwaltliche Rechtsberatung. Für rechtliche Bewertung Ihres konkreten Falls wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl.

Zahlen einordnen — kaufmännisch.

Ich schaue mir Ihre Unterlagen an und gebe Ihnen eine kaufmännische Einschätzung der Situation (Zahlen, Unterlagen, Szenarien). Keine Rechtsberatung. Kostenfreies Gespräch.

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Häufige Fragen

Wo finde ich den Verkehrswert?
Der Verkehrswert wird vom Vollstreckungsgericht durch Beschluss festgesetzt — in der Regel auf Basis eines Sachverständigengutachtens. Sie finden ihn im entsprechenden gerichtlichen Beschluss, der Ihnen als Beteiligter zugestellt wird. Der Wert ist auch im Versteigerungsterminsbeschluss und häufig in der öffentlichen Bekanntmachung des Versteigerungstermins angegeben.
Kann der Verkehrswert geändert werden?
Eine Änderung des festgesetzten Verkehrswerts ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Ob und wie das in Ihrem konkreten Verfahren in Betracht kommt, ist eine rechtliche Frage, die eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt prüfen muss.
Was kann ich kaufmännisch tun wenn eine Zwangsversteigerung droht?
Kaufmännisch geht es zunächst um Klarheit: Welche Forderungen stehen im Raum? Welche Unterlagen sind vorhanden oder fehlen? Welche Zahlen sind belastbar und welche nur Schätzwerte? Ich unterstütze bei der kaufmännischen Aufbereitung (Zahlen, Unterlagen, Szenarien) — ohne rechtliche Einzelfallprüfung oder Verfahrensberatung. Rechtliche Fragen und etwaige gerichtliche Schritte klärt eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt Ihrer Wahl; auf Wunsch nenne ich einen Kooperationsanwalt.
Gilt § 85a ZVG für alle Zwangsversteigerungen?
§ 85a ZVG gilt für Zwangsversteigerungen nach dem ZVG. Ob die Norm in Ihrem konkreten Verfahren einschlägig ist und welche Wirkung sie dort hat, kann nur anhand der Verfahrensunterlagen beurteilt werden. Dafür wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.