Was bleibt netto?
Freihändiger Verkauf vs. Zwangsversteigerung — kaufmännischer Vergleich
Geben Sie Ihre Zahlen ein — der Rechner zeigt Ihnen den kaufmännischen Unterschied zwischen einem freihändigen Verkauf und einer Zwangsversteigerung.
Kaufmännischer Orientierungsrechner auf Basis Ihrer Eingaben. Keine Rechtsberatung. Keine Einzelfallprüfung. Keine Empfehlung. Keine Gewähr.
Nettobetrag berechnen.
Tragen Sie Ihre Zahlen ein — der Rechner zeigt den kaufmännischen Vergleich auf Basis Ihrer Eingaben. Alle Werte sind Schätzgrößen und dienen der Orientierung.
Beim freihändigen Verkauf: der realistisch erzielbare Kaufpreis. Bei Zwangsversteigerung: der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert (als Schätzgröße — das tatsächliche Gebot kann abweichen).
Ausstehende Bankschulden und sonstige im Grundbuch gesicherte Forderungen, die je nach Rang und Verfahrenslage aus dem Erlös zu bedienen sein können.
Z. B. Maklerprovision, Notar-/Grundbuchkosten, ggf. Vorfälligkeitsentschädigung. Wenn Sie keinen Wert kennen, können Sie einen Schätzwert eingeben oder das Feld leer lassen.
Verfahrenskosten der Zwangsversteigerung (Gerichts- und Gutachterkosten, weitere Verfahrenskosten). Wenn unbekannt: Feld leer lassen — der Rechner rechnet dann ohne diesen Abzug.
Hintergrund: Worüber rechnen wir?
Der Rechner stellt zwei wirtschaftliche Szenarien gegenüber — auf Basis der von Ihnen eingegebenen Schätzwerte.
Freihändiger Verkauf
Beim freihändigen Verkauf wird die Immobilie außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens veräußert. Kaufpreis, Zeitpunkt und Konditionen sind in gewissem Rahmen verhandelbar. Der Nettoerlös ergibt sich rechnerisch aus Kaufpreis minus Restschuld minus anfallende Verkaufskosten.
Zwangsversteigerung
Bei der Zwangsversteigerung wird die Immobilie durch das Vollstreckungsgericht versteigert. Das Gebot kann den Verkehrswert unterschreiten. Verfahrenskosten werden aus dem Erlös vorab entnommen. Der tatsächliche Nettoerlös hängt stark vom erzielten Gebot ab — der Verkehrswert ist nur eine Schätzgröße.
Was dieser Rechner zeigt — und was nicht
Der Rechner zeigt einen kaufmännischen Zahlenvergleich. Er trifft keine Aussage darüber, welche Option im konkreten Fall möglich, zulässig oder empfehlenswert ist. Ob ein freihändiger Verkauf durchführbar ist, welche rechtlichen Handlungsmöglichkeiten bestehen und wie ein Verfahren abläuft, sind Fragen, die ein Rechtsanwalt beurteilen muss.
Kaufmännische Orientierung, keine anwaltliche Rechtsberatung. Für rechtliche Fragen wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl.
Zahlen kaufmännisch einordnen.
Ich schaue mir Ihre Situation kaufmännisch an — Erlöse, Kosten, realistischer Spielraum und die nötigen Unterlagen. Keine Rechtsberatung. Kostenfreies Gespräch.
Kaufmännisches Gespräch anfragen ↗Häufige Fragen
Stimmt der Verkehrswert mit dem Versteigerungserlös überein?
Welche Kosten fallen bei einer Zwangsversteigerung an?
Was passiert wenn der Erlös die Schulden nicht deckt?
Kann ich eine Zwangsversteigerung durch einen freihändigen Verkauf abwenden?
Die Antworten auf dieser Seite sind allgemeine Informationen und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Ich bin Rechtswirt (FSH), kein Rechtsanwalt.