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Kostenfreier Service · Kaufmännischer Orientierungsrechner

Was bleibt netto?
Freihändiger Verkauf vs. Zwangsversteigerung — kaufmännischer Vergleich

Geben Sie Ihre Zahlen ein — der Rechner zeigt Ihnen den kaufmännischen Unterschied zwischen einem freihändigen Verkauf und einer Zwangsversteigerung.

Kaufmännischer Orientierungsrechner auf Basis Ihrer Eingaben. Keine Rechtsberatung. Keine Einzelfallprüfung. Keine Empfehlung. Keine Gewähr.

Nettobetrag berechnen.

Tragen Sie Ihre Zahlen ein — der Rechner zeigt den kaufmännischen Vergleich auf Basis Ihrer Eingaben. Alle Werte sind Schätzgrößen und dienen der Orientierung.

Beim freihändigen Verkauf: der realistisch erzielbare Kaufpreis. Bei Zwangsversteigerung: der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert (als Schätzgröße — das tatsächliche Gebot kann abweichen).

Ausstehende Bankschulden und sonstige im Grundbuch gesicherte Forderungen, die je nach Rang und Verfahrenslage aus dem Erlös zu bedienen sein können.

Z. B. Maklerprovision, Notar-/Grundbuchkosten, ggf. Vorfälligkeitsentschädigung. Wenn Sie keinen Wert kennen, können Sie einen Schätzwert eingeben oder das Feld leer lassen.

Verfahrenskosten der Zwangsversteigerung (Gerichts- und Gutachterkosten, weitere Verfahrenskosten). Wenn unbekannt: Feld leer lassen — der Rechner rechnet dann ohne diesen Abzug.

Hintergrund: Worüber rechnen wir?

Der Rechner stellt zwei wirtschaftliche Szenarien gegenüber — auf Basis der von Ihnen eingegebenen Schätzwerte.

01

Freihändiger Verkauf

Beim freihändigen Verkauf wird die Immobilie außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens veräußert. Kaufpreis, Zeitpunkt und Konditionen sind in gewissem Rahmen verhandelbar. Der Nettoerlös ergibt sich rechnerisch aus Kaufpreis minus Restschuld minus anfallende Verkaufskosten.

02

Zwangsversteigerung

Bei der Zwangsversteigerung wird die Immobilie durch das Vollstreckungsgericht versteigert. Das Gebot kann den Verkehrswert unterschreiten. Verfahrenskosten werden aus dem Erlös vorab entnommen. Der tatsächliche Nettoerlös hängt stark vom erzielten Gebot ab — der Verkehrswert ist nur eine Schätzgröße.

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Was dieser Rechner zeigt — und was nicht

Der Rechner zeigt einen kaufmännischen Zahlenvergleich. Er trifft keine Aussage darüber, welche Option im konkreten Fall möglich, zulässig oder empfehlenswert ist. Ob ein freihändiger Verkauf durchführbar ist, welche rechtlichen Handlungsmöglichkeiten bestehen und wie ein Verfahren abläuft, sind Fragen, die ein Rechtsanwalt beurteilen muss.

Kaufmännische Orientierung, keine anwaltliche Rechtsberatung. Für rechtliche Fragen wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl.

Zahlen kaufmännisch einordnen.

Ich schaue mir Ihre Situation kaufmännisch an — Erlöse, Kosten, realistischer Spielraum und die nötigen Unterlagen. Keine Rechtsberatung. Kostenfreies Gespräch.

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Häufige Fragen

Stimmt der Verkehrswert mit dem Versteigerungserlös überein?
Nicht zwingend. Der Verkehrswert ist ein Schätzwert — das tatsächlich erzielte Gebot in der Versteigerung kann darunter liegen. Wie hoch das Gebot letztlich ist, hängt u. a. von Nachfrage und Verfahrenssituation ab und ist schwer vorherzusagen. Der Rechner verwendet den Verkehrswert als Eingabegröße — das Ergebnis ist entsprechend eine Schätzrechnung.
Welche Kosten fallen bei einer Zwangsversteigerung an?
Die Verfahrenskosten umfassen typischerweise Gerichtskosten, Gutachterkosten und weitere Verfahrensauslagen. Diese werden aus dem Erlös vorab entnommen. Die genaue Höhe hängt vom Verfahren ab. Als grobe Orientierung können Sie einen Schätzwert in den Rechner eingeben — für eine belastbare Einordnung wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt oder an das zuständige Gericht.
Was passiert wenn der Erlös die Schulden nicht deckt?
Wenn der Erlös — egal ob aus freihändigem Verkauf oder Versteigerung — die Restschuld nicht vollständig abdeckt, bleibt ein Restbetrag offen. Die kaufmännische Situation (Höhe, Szenarien, tragfähige Optionen) kann ich mit Ihnen einordnen; was rechtlich daraus folgt, klärt eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt.
Kann ich eine Zwangsversteigerung durch einen freihändigen Verkauf abwenden?
Das kann — je nach Verfahrensstand und beteiligten Gläubigern — in Betracht kommen; das ist rechtlich einzelfallabhängig und anwaltlich zu prüfen. Kaufmännisch helfe ich Ihnen, die Zahlen aufzubereiten und Szenarien durchzurechnen — ohne rechtliche Einzelfallprüfung oder Verfahrensberatung.