Für den Nachweis der Erbenstellung gibt es verschiedene Dokumente. Was gilt wann?
Der Erbschein
Der Erbschein ist das klassische Legitimationsdokument. Er wird vom Nachlassgericht ausgestellt und gibt Auskunft über Erbenstellung und Erbquote. Er hat öffentlichen Glauben.
Notariell beurkundetes Testament
Ein notariell beurkundetes oder amtlich verwahrtes Testament mit Eröffnungsprotokoll wird von Banken und Grundbuchämtern häufig als Nachweis akzeptiert — ohne Erbschein.
Praktische Bedeutung
Privatschriftliche Testamente reichen für Banken und Grundbuchämter in der Regel nicht aus — hier wird der Erbschein verlangt.
Allgemeine Information. Keine Rechtsberatung.