Seit dem GEG (Gebäudeenergiegesetz) ist der Energieausweis beim Verkauf von Immobilien gesetzlich vorgeschrieben. Was gilt konkret?
Zwei Typen
Der Verbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre. Der Bedarfsausweis berechnet den theoretischen Energiebedarf auf Basis der Gebäudehülle. Bei Gebäuden mit bis zu vier Wohneinheiten die vor 1977 gebaut wurden ist der Bedarfsausweis Pflicht.
Kaufmännisch relevant
Ein schlechter Energieausweis (Klasse F, G, H) signalisiert Sanierungsbedarf und beeinflusst den erzielten Kaufpreis. Das sollte in die Preiskalkulation eingerechnet werden.
Allgemeine Information. Keine Rechtsberatung.