Die Erbschaftsteuer fällt nicht für alle Erben in gleicher Höhe an. Freibeträge bestimmen wer wie viel zahlt.
Freibeträge nach § 16 ErbStG
Ehepartner und eingetragene Lebenspartner: 500.000 €. Kinder: 400.000 € je Kind. Enkelkinder: 200.000 €. Geschwister, Nichten, Neffen: 20.000 €.
Steuerklassen
Steuerklasse I (Kinder, Ehepartner): günstigste Steuersätze ab 7 %. Steuerklasse III (nicht verwandte Erben): Steuersätze ab 30 %.
Wichtig
Erbschaftsteuer ist eine komplexe Steuerfrage — ein Steuerberater sollte frühzeitig eingebunden werden, wenn größere Vermögen zu übertragen sind.
Allgemeine Information. Steuerliche Beratung durch Steuerberater. Keine Rechtsberatung.