Wer eine Immobilie kauft, erbt oder verkauft, kommt am Grundbuch nicht vorbei. Was steht in den drei Abteilungen — und was ist kaufmännisch relevant?
Abteilung I — Eigentümer
Hier steht wer Eigentümer ist und seit wann. Wichtig bei Erbfällen: steht noch der Verstorbene drin, ist das Grundbuch zu berichtigen.
Abteilung II — Lasten und Beschränkungen
Wegerechte, Vorkaufsrechte, Wohnrechte. Diese Einträge beeinflussen den Wert und die Verkäuflichkeit einer Immobilie erheblich.
Abteilung III — Grundpfandrechte
Grundpfandrechte (Grundschulden). Kaufmännisch entscheidend: Rang und Höhe bestimmen wie viel nach einem Verkauf oder einer Versteigerung von den gesicherten Gläubigern einbehalten wird. Art III enthält keine Empfehlung für ein bestimmtes Finanzierungsmodell.
Allgemeine Information. Keine Rechtsberatung.