Immobilien im Nachlass.
Neutralität schafft Klarheit.
Einleitung
Eine geerbte Immobilie birgt oft Konfliktpotenzial. Erben sind sich uneinig, laufende Kosten drücken und der tatsächliche Marktwert ist unklar.
Als Erlaubnisinhaber gem. § 34c GewO und Rechtswirt (FSH) agiere ich als neutraler Vermittler. Ich erstelle eine marktnahe Kaufpreisschätzung (kaufmännische Bewertung), bringe Struktur in Unterlagen und Abläufe und steuere – als zentraler Ansprechpartner auf kaufmännischer Ebene – die Vorbereitung und den Verkauf. Formelle Gutachten erstellt ein Sachverständiger. Rechtliche Fragen klären Sie mit dem Notariat bzw. bei Bedarf mit Rechtsanwältin/Rechtsanwalt oder Steuerberater.
Kaufmännische Unterstützung, keine anwaltliche Rechtsberatung; gerichtliche Schritte erfolgen über zugelassene Rechtsanwälte.
Fragen zur geerbten Immobilie?
Nachricht schreiben →„Geerbte Immobilien bringen oft mehr Fragen als Antworten — bis jemand Klarheit schafft."— David Loebert · Rechtswirt (FSH)
Neutralität schafft Klarheit.
Der Verkauf einer Nachlassimmobilie erfordert Fingerspitzengefühl und oft erhebliche kaufmännische Vorarbeit. Ich entlaste Sie in jedem Schritt.
Marktwertermittlung & Gutachter-Koordination
Ich erstelle eine realistische, marktgerechte Kaufpreisschätzung auf Basis aktueller Marktdaten, Bodenrichtwerte (Gutachterausschüsse) und Lagefaktoren. Formelle Gutachten — z. B. nach § 194 BauGB — erstellen öffentlich bestellte Sachverständige; solche Gutachten entfalten keine generelle Bindungswirkung, sind aber anerkannte Entscheidungsgrundlagen. Bei Bedarf binde ich auf Wunsch geeignete Sachverständige ein.
Beschaffung der Unterlagen
Fehlende Grundrisse, veraltete Grundbuchauszüge oder ein abgelaufener Energieausweis: Ich organisiere die Beschaffung und Aufbereitung der Verkaufsunterlagen.
Verkauf & Notar-Koordination
Von Exposé und Besichtigungen bis zur Begleitung zum Beurkundungstermin: Ich steuere die Vermarktung und bereite die Abwicklung für das Notariat kaufmännisch vor. Die rechtliche Prüfung des Kaufvertrags erfolgt durch das Notariat bzw. bei Bedarf durch einen Rechtsanwalt.
Machen Sie aus dem Nachlass keinen Streitfall.
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