Immobilien im Nachlass.
Eine geerbte Immobilie birgt oft Konfliktpotenzial. Erben sind sich uneinig, laufende Kosten drücken und der tatsächliche Marktwert ist unklar.
Als Erlaubnisinhaber gem. § 34c GewO und Rechtswirt (FSH) agiere ich als neutraler Vermittler. Ich erstelle eine fundierte Marktwertermittlung, nehme Emotionen aus der Erbengemeinschaft und sorge als Ihr zentraler Ansprechpartner für die Vorbereitung und einen reibungslosen Verkauf.
Neutral bewerten lassen
Neutralität schafft Klarheit.
Der Verkauf einer Nachlassimmobilie erfordert Fingerspitzengefühl und oft erhebliche kaufmännische Vorarbeit. Ich entlaste Sie in jedem Schritt.
1. Marktwertermittlung & Gutachter-Koordination
Ich erstelle eine realistische, marktgerechte Kaufpreiseinschätzung für den Verkauf. Sollte das Finanzamt (z.B. für die Erbschaftssteuer) ein formelles Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB fordern, binde ich auf Wunsch zertifizierte Sachverständige ein.
2. Beschaffung der Unterlagen
Fehlende Grundrisse, veraltete Grundbuchauszüge oder ein abgelaufener Energieausweis – als kaufmännischer Dienstleister kümmere ich mich im Vorfeld um die komplette Beschaffung und Aufbereitung der oft lückenhaften Verkaufsunterlagen.
3. Verkauf & Notar-Koordination
Von der Erstellung eines hochwertigen Exposés über die Besichtigungen bis zur Begleitung zum Beurkundungstermin: Ich steuere den Verkauf und sorge für die reibungslose kaufmännische Vorbereitung für das Notariat.
Häufige Fragen (FAQ).
Machen Sie aus dem Nachlass keinen Streitfall.
Nutzen Sie kaufmännische Expertise für einen reibungslosen Ablauf – alles aus einer Hand.
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