Immobilien im Nachlass | Wertermittlung & Verkauf | David Loebert
Segen oder Belastung?

Immobilien im Nachlass.

Eine geerbte Immobilie birgt oft Konflikt­potenzial. Erben sind sich uneinig, laufende Kosten drücken und der tatsächliche Markt­wert ist unklar.

Als Erlaubnis­inhaber gem. § 34c GewO und Rechtswirt (FSH) agiere ich als neutraler Vermittler. Ich erstelle eine fundierte Markt­wertermittlung, nehme Emotionen aus der Erbengemeinschaft und sorge als Ihr zentraler Ansprechpartner für die Vorbereitung und einen reibungslosen Verkauf.

Neutral bewerten lassen
Haus-Schlüssel liegen auf Dokumenten zur Marktwertermittlung.

Neutralität schafft Klarheit.

Der Verkauf einer Nachlass­immobilie erfordert Fingerspitzengefühl und oft erhebliche kaufmännische Vorarbeit. Ich entlaste Sie in jedem Schritt.

1. Markt­wertermittlung & Gutachter-Koordination

Ich erstelle eine realistische, marktgerechte Kaufpreiseinschätzung für den Verkauf. Sollte das Finanzamt (z.B. für die Erbschaftssteuer) ein formelles Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB fordern, binde ich auf Wunsch zertifizierte Sachverständige ein.

2. Beschaffung der Unterlagen

Fehlende Grundrisse, veraltete Grundbuchauszüge oder ein abgelaufener Energieausweis – als kaufmännischer Dienstleister kümmere ich mich im Vorfeld um die komplette Beschaffung und Aufbereitung der oft lückenhaften Verkaufs­unterlagen.

3. Verkauf & Notar-Koordination

Von der Erstellung eines hochwertigen Exposés über die Besichtigungen bis zur Begleitung zum Beurkundungstermin: Ich steuere den Verkauf und sorge für die reibungslose kaufmännische Vorbereitung für das Notariat.

Häufige Fragen (FAQ).

Ja. Oft scheitert ein Verkauf an Emotionen. Als externer Experte fungiere ich als neutrale Instanz. Die Vorlage einer objektiven Wertermittlung bringt oft die nötige Sachlichkeit zurück in die Erbengemeinschaft.
Meine Markt­wertermittlung dient der optimalen Preisfindung für den reellen Verkauf. Wenn das Finanzamt zur Feststellung der Erbschaftssteuer jedoch ein formalrechtliches Gutachten (§ 194 BauGB) verlangt, ziehe ich in Abstimmung mit Ihnen zertifizierte Gutachter hinzu.
Kaufmännisch können wir die Vermarktung sofort starten. Für den notariellen Abschluss müssen die Eigentumsverhältnisse jedoch formal geklärt sein (z.B. Grundbuchberichtigung). Ich begleite diesen Prozess organisatorisch und arbeite eng mit regionalen Notariaten zusammen.
Mein Ansatz ist "Alles aus einer Hand". Ich bin Ihr zentraler kaufmännischer Ansprechpartner. Sobald rein rechtliche oder steuerliche Fachfragen aufkommen, binde ich bei Bedarf erfahrene Anwälte und Steuerberater aus meinem Netzwerk ein.
Mit dem Erbe übernehmen Sie auch die Schulden. Beim Verkauf wird die offene Forderung der Bank aus dem Verkaufs­erlös abgelöst. Ich übernehme im Vorfeld die kaufmännische Kommunikation mit der finanzierenden Bank.
Ein geräumtes Haus wirkt beim Verkauf oft vorteilhafter. Auf Wunsch koordiniere ich über Partnerunternehmen die professionelle Räumung und besenreine Übergabe – Sie müssen sich um nichts kümmern.
Ich darf als Rechtswirt (FSH) keine Steuerberatung leisten. Generell übernehmen Sie als Erbe jedoch die Haltefrist des Vorbesitzers. Zur exakten Prüfung empfehle ich zwingend die rechtzeitige Einbindung eines Steuerberaters.
Wenn keine Einigung möglich ist, bleibt oft nur die rechtliche Teilungs­versteigerung. Mein Ziel ist es immer, dies durch neutrale kaufmännische Vermittlung abzuwenden, da Versteigerungen meist zu erheblichen finanziellen Verlusten führen.
Ich trenne transparent zwischen kaufmännischer Vorarbeit und dem Maklerauftrag: Die oft aufwendige Beschaffung und Sichtung fehlender Nachlass- und Immobilienunterlagen berechne ich nach tatsächlichem Aufwand. Kommt es im Anschluss zum Verkauf, arbeite ich für die reine Vermittlung als Makler (§ 34c GewO) auf Erfolgsbasis – die Provision wird erst bei erfolgreichem Notarvertrag fällig.
Selbstverständlich. Wenn Sie nicht möchten, dass das Haus Ihres Angehörigen öffentlich im Internet erscheint, spreche ich gezielt vorgemerkte Investoren und Interessenten aus meiner Kartei an (Off-Market-Verkauf).

Machen Sie aus dem Nachlass keinen Streitfall.

Nutzen Sie kaufmännische Expertise für einen reibungslosen Ablauf – alles aus einer Hand.

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