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Kostenfreier Service · Grobe Orientierungswerte · Keine Empfehlung

Was kostet ein Insolvenzverfahren grob?
Insolvenzkosten-Rechner — Grobe Orientierungswerte

Dieser Rechner zeigt grobe Kostenpauschalen eines Verbraucherinsolvenzverfahrens als kaufmännische Orientierung — keine Empfehlung, keine Einzelfallprüfung.

Grobe Orientierungswerte · Keine Empfehlung für oder gegen Insolvenz · Ob ein Verfahren sinnvoll ist: anwaltlich zu prüfen · Keine Rechtsberatung · Keine Gewähr.

Verfahrenskosten grob schätzen.

Dieser Rechner zeigt grobe Pauschalwerte für ein Verbraucherinsolvenzverfahren. Alle Werte sind Orientierungsgrößen — tatsächliche Kosten hängen erheblich vom Einzelfall ab.

Wichtiger Hinweis vorab: Ob ein Insolvenzverfahren in Ihrem Fall sinnvoll, möglich oder empfehlenswert ist, ist eine rechtliche Einzelfallentscheidung die ausschließlich ein Rechtsanwalt beurteilen kann. Dieser Rechner liefert nur grobe kaufmännische Kostenpauschalen — keine Empfehlung.

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Den genauen Wert ermitteln Sie kostenlos im Pfändungsrechner. Falls unbekannt: 0 eingeben.

Hintergrund: Welche Kosten entstehen?

Ein Verbraucherinsolvenzverfahren verursacht typischerweise drei Kostenpositionen — alle sind Pauschalwerte und einzelfallabhängig.

01

Gerichtskosten (Pauschale)

Das Insolvenzgericht erhebt eine Verfahrensgebühr. Bei Verbraucherinsolvenzen liegt diese typischerweise im dreistelligen Bereich. Die Kosten können nach § 4a InsO gestundet werden — müssen aber nach Abschluss des Verfahrens zurückgezahlt werden.

02

Treuhänder-/Insolvenzverwaltergebühren

Der Treuhänder erhält eine Vergütung die sich nach der Insolvenzmasse richtet. Bei kleinen Verbraucherfällen oft eine Mindestgebühr. Auch diese kann gestundet werden (§ 4a InsO).

03

Stundung nach § 4a InsO

Können die Verfahrenskosten nicht gezahlt werden, können sie gestundet werden. Das bedeutet: Das Verfahren wird trotzdem eröffnet — aber die Kosten müssen nach RSB-Erteilung zurückgezahlt werden, sofern die wirtschaftliche Situation das erlaubt.

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Was dieser Rechner nicht leistet und was er nie ersetzt

Der Rechner zeigt grobe Kostenpauschalen — keine Aussage ob ein Insolvenzverfahren sinnvoll ist. Ein Insolvenzverfahren ist kein einfacher "Neustart": Es ist mit erheblichen Einschränkungen verbunden. Die Entscheidung dafür oder dagegen ist eine rechtliche Einzelfallentscheidung die ausschließlich ein zugelassener Rechtsanwalt treffen kann.

Kaufmännische Orientierung, keine anwaltliche Rechtsberatung. Für rechtliche Einordnung wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl — auf Wunsch: Dipl.-Kfm. RA Markus Libera. Herr Libera wird ausschließlich auf Wunsch des Klienten tätig und rechnet in eigener anwaltlicher Verantwortung ab — freie Anwaltswahl.

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Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zum RSB-Zeithorizont-Rechner?
Der Zeithorizont-Rechner zeigt wie lange Tilgung vs. Restschuldbefreiung theoretisch dauern. Dieser Rechner ergänzt das um die grobe Kostenschätzung des Verfahrens — beide zusammen geben eine kaufmännische Orientierung über Dauer und Kosten.
Können die Verfahrenskosten gestundet werden?
Ja — nach § 4a InsO können die Verfahrenskosten gestundet werden wenn keine ausreichende Masse vorhanden ist. Die Stundungsvoraussetzungen und Rückzahlungspflichten sind rechtlich zu prüfen — dafür wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt.
Wer prüft ob eine Insolvenz sinnvoll ist?
Das ist ausschließlich eine rechtliche Einzelfallentscheidung — ein Rechtsanwalt oder eine anerkannte Schuldnerberatungsstelle. Ich bereite die kaufmännische Grundlage vor (Gläubigerübersicht, Liquiditätsplan, Zahlen) — die rechtliche Bewertung übernimmt ein Rechtsanwalt.
Stellt David Loebert die § 305 InsO Bescheinigung aus?
Nein. Die Bescheinigung nach § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO wird nicht durch mich ausgestellt — das erfolgt ausschließlich durch einen kooperierenden Rechtsanwalt oder eine anerkannte Schuldnerberatungsstelle.