Finanzen · § 34c GewO · Privat & Unternehmen

Kreditvermittlung & Strategie.
Wenn die Hausbank Nein sagt — für Privatpersonen und Unternehmen

Als unabhängiger Kreditvermittler nach § 34c GewO bereite ich Ihre Unterlagen kaufmännisch auf und suche passende Finanzierungspartner — für Privatpersonen, Selbstständige und Unternehmen.

Kreditvermittlung nach § 34c Abs. 1 S. 1 Nr. 2 GewO · Keine Kreditzusage · Konditionen abhängig von Bankprüfung · Keine Rechtsberatung.

Privat & Selbstständig — wenn die Hausbank Nein sagt.

Banken lieben Strukturen. Häufig scheitern Kredite nicht an der grundsätzlichen Zahlungsfähigkeit, sondern an unvollständigen Unterlagen oder einer unklaren Darstellung der Finanzen.

Vergleichsportale sind gut für Standardfälle. Wer komplexe Vermögenswerte, Immobilien oder Selbstständigkeit hat, braucht oft eine individuelle Aufbereitung und eine passende Antragsstrategie. Eine Kreditzusage und die Konditionen hängen stets von der Bankprüfung im Einzelfall ab.

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Liquidität durch Umschuldung

Nichts ist häufig teurer als ein Dispo (Überziehungskredit). Ziel ist es, teure Kosten – soweit möglich – in einen strukturierten Ratenkredit umzuschichten. Gelingt dies, kann die monatliche Zinsbelastung spürbar sinken (einzelfallabhängig).

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Modernisierung ohne Grundschuld

Für Immobilienbesitzer: Bis zu 50.000 € sind bei manchen Banken als Darlehen ohne Grundbucheintragung möglich. Ob dies in Ihrem Fall möglich ist, hängt von der Bankprüfung und dem Einzelfall ab.

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Aufbereitung & Anfrage-Strategie

Bevor wir Anfragen stellen, prüfe ich Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit und Plausibilität. Ziel ist es, unnötige Mehrfachanfragen zu vermeiden und Ihre Finanzsituation gegenüber dem Kreditgeber klar und nachvollziehbar darzustellen.

Fragen zu Ihrer Finanzierungssituation?

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„Eine Bank sagt nicht Nein zu Ihnen — sie sagt Nein zu unvollständigen Unterlagen. Das lässt sich ändern."
— David Loebert · Rechtswirt (FSH)

Unternehmen & Gewerbetreibende — Betriebsmittel und Überbrückungsfinanzierung.

Meine Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 S. 1 Nr. 2 GewO gilt für Darlehen an Privatpersonen und Unternehmen gleichermaßen. Im gewerblichen Bereich — für GmbH, UG, e.K., GbR oder Selbstständige — strukturiere ich kaufmännisch und koordiniere Finanzierungspartner.

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Betriebsmittelfinanzierung

Wenn laufende Betriebskosten nicht mehr aus dem Cashflow gedeckt werden können, braucht es schnell eine kaufmännisch saubere Grundlage: vollständige Unterlagen, belastbare Zahlen, klares Konzept. Ich bereite die Datenbasis auf — die Finanzierungsanfrage koordiniere ich über geeignete Partner.

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Überbrückung & Umschuldung

Bestehende Kontokorrentlinien, teure Kurzfristkredite oder Rückstände bei Lieferanten: Ich strukturiere die Verbindlichkeiten kaufmännisch und erarbeite eine realistische Umschuldungsstrategie — als Grundlage für das Bankgespräch.

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Unterlagen & Bankgespräch vorbereiten

Banken entscheiden auf Basis von Zahlen — nicht von Absichten. Ich stelle sicher, dass Ihre BWA, Liquiditätsplanung und Unternehmensdarstellung vollständig, konsistent und entscheidungsfähig sind.

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Koordination mit Rechtsanwalt bei Restrukturierung

Wenn gleichzeitig rechtliche Fragen bestehen — z. B. Gläubigerverhandlungen oder Restrukturierung — liefere ich die kaufmännische Zuarbeit. Die rechtliche Einzelfallprüfung erfolgt durch einen zugelassenen Rechtsanwalt. Auf Wunsch koordiniere ich die Zusammenarbeit mit Dipl.-Kfm. RA Markus Libera. Herr Libera wird ausschließlich auf Wunsch des Klienten tätig und rechnet in eigener anwaltlicher Verantwortung ab — freie Anwaltswahl.

Kreditvermittlung nach § 34c Abs. 1 S. 1 Nr. 2 GewO. Vermittlung von Betriebsmittel-, Überbrückungs- und Umschuldungsfinanzierungen für Unternehmen und Selbstständige. Ich verwahre keine Gelder und vergebe selbst keine Darlehen. Keine Immobiliar-Verbraucherdarlehen. Keine Rechtsberatung. Konditionen und Zusagen hängen von der Bankprüfung im Einzelfall ab.

Unternehmensfinanzierung kaufmännisch vorbereiten.

Ich schaue mir Ihre Zahlen und Unterlagen an und entwickle eine kaufmännische Strategie für das Bankgespräch. Kostenfreie Ersteinschätzung.

Ersteinschätzung anfragen ↗

Vorgehen — vier Schritte.

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Ersteinschätzung (kostenfrei)

Ich verschaffe mir ein klares Bild: Welche Finanzierung wird gesucht? Was liegt vor? Was fehlt? In 20–30 Minuten entsteht eine realistische Einschätzung der Ausgangslage.

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Unterlagen & Zahlen aufbereiten

Vollständigkeit ist der entscheidende Faktor. Ich gehe durch alle relevanten Dokumente und erstelle — wo nötig — eine kaufmännische Zusammenfassung die Banken als Entscheidungsgrundlage nutzen können.

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Partner auswählen & Anfrage koordinieren

Ich wähle passende Finanzierungspartner aus und koordiniere die Anfrage — mit dem Ziel, unnötige Schufa-Einträge durch Mehrfachanfragen zu vermeiden. Keine Zusage ohne Bankprüfung.

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Begleitung bis zum Abschluss

Rückfragen der Bank, fehlende Unterlagen, Nachverhandlungen — ich bleibe an Ihrer Seite bis die Entscheidung gefallen ist.

Häufige Fragen

Was machen Sie, was eine Bank nicht macht?
Ich suche nach passenden Finanzierungspartnern jenseits der Standardbanken und bereite Ihre Unterlagen so auf, dass eine realistische Kreditanfrage entstehen kann.
Für wen ist die Kreditvermittlung geeignet?
Für Selbstständige, Unternehmer und Unternehmen sowie Privatpersonen mit unregelmäßigem Einkommen, Vorbelastungen oder komplexer Vermögenssituation, bei denen die Hausbank abgelehnt hat.
Welche Kreditarten können Sie vermitteln?
Ich vermittle Darlehen im Rahmen meiner Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 S. 1 Nr. 2 GewO — z. B. Umschuldungen, Überbrückungsfinanzierungen und Betriebsmittelkredite. Immobiliar-Verbraucherdarlehen vermittle ich nicht selbst (keine Erlaubnis nach § 34i GewO). Für solche Fälle stelle ich auf Wunsch den Kontakt zu spezialisierten, entsprechend erlaubten Partnern her.
Dürfen Unternehmen die Kreditvermittlung nutzen?
Ja. Meine Leistungen richten sich an Unternehmen, Selbstständige und Gewerbetreibende. Immobiliar-Verbraucherdarlehen werden nicht beraten oder vermittelt (meine Erlaubnis nach § 34c Nr. 2 GewO deckt diese nicht ab).
Garantieren Sie eine Kreditzusage?
Nein – das kann niemand seriöserweise tun. Ich kann Ihre Chancen deutlich verbessern durch vollständige Unterlagen und die richtige Partnerauswahl.
Was kostet Ihre Leistung?
Die Ersteinschätzung ist kostenfrei. Eine Vergütung fällt in der Regel erst bei Erfolg oder nach klar definiertem Umfang an.
Wie lange dauert eine Finanzierungsanbahnung?
Mit vollständigen Unterlagen oft 2–6 Wochen. Fehlen wichtige Dokumente, kann es länger dauern.
Was brauchen Sie von mir?
Privatpersonen: Einkommensnachweise, Kontoauszüge, Verbindlichkeiten-Übersicht. Unternehmen: aktuelle BWA, Jahresabschlüsse (2–3 Jahre), Kontoauszüge, Gesellschafterliste und den konkreten Finanzierungszweck.
Können Sie auch bei laufender Zwangsversteigerung helfen?
In bestimmten Situationen kann eine Umschuldung oder Überbrückungsfinanzierung Zeit gewinnen. Das muss sehr schnell organisiert werden. Mehr dazu unter Zwangsversteigerung: kaufmännisch handeln.
Was ist der Unterschied zur klassischen Bankberatung?
Bankberater können nur das eigene Produktportfolio anbieten. Als unabhängiger Vermittler bin ich nicht an eine Bank gebunden und kann verschiedene Partner vergleichen.