Wenn der Nachlass mehr Schulden als Vermögen hat können Erben ihre persönliche Haftung auf den Nachlass beschränken.
Nachlassverwaltung und Nachlassinsolvenz
Durch Antrag auf Nachlassverwaltung (§ 1975 BGB) beim Nachlassgericht können Erben eine Trennung zwischen Nachlass- und Eigenvermögen erwirken. Bei Überschuldung des Nachlasses kann auch ein Nachlassinsolvenzverfahren beantragt werden.
Zeitdruck
Nach der Annahme der Erbschaft gibt es Fristen für den Antrag. Wer zu lange wartet verliert den Schutz vor persönlicher Haftung.
Kaufmännische Bestandsaufnahme
Aktiva und Passiva vollständig aufzustellen ist der erste Schritt — dann entscheidet ein Rechtsanwalt über die richtige Strategie.
Allgemeine Information. Rechtliche Einordnung durch Rechtsanwalt. Keine Rechtsberatung.