Zum 1. Juli 2025 wurden die Pfändungsfreigrenzen nach § 850c ZPO angepasst. Der neue Grundfreibetrag beträgt 1.555,00 € monatlich.
Was sich konkret ändert
Für Schuldner mit laufenden Pfändungen ist die Anpassung relevant: Der Arbeitgeber muss die neuen Werte automatisch anwenden. Eine Prüfung der aktuellen Lohnabrechnung lohnt sich.
Unterhaltspflichten erhöhen den Freibetrag
Wer tatsächlich Unterhalt leistet, kann einen höheren Freibetrag geltend machen — nach Nachweis beim Arbeitgeber. Der Unterhaltsrechner zeigt den Effekt kaufmännisch.
Allgemeine Information. Stand 01.07.2025. Keine Rechtsberatung.