Bei Selbstständigen und Freiberuflern gelten für Pfändungen andere Regeln als bei Angestellten.
Kein automatischer Lohnschutz
Angestellte profitieren vom automatischen Pfändungsschutz beim Arbeitgeber. Selbstständige haben kein regelmäßiges Gehalt — ihr Einkommen fließt auf das Geschäftskonto das vollständig gepfändet werden kann.
P-Konto hilft auch hier
Auch Selbstständige können ein P-Konto führen. Der Schutz des Privatgirokontos ist damit möglich — das Geschäftskonto bleibt aber ungeschützt.
Kaufmännische Planung wichtig
Eine saubere Trennung zwischen Betriebs- und Privatkonten und eine genaue Liquiditätsplanung sind bei drohenden Pfändungen kaufmännisch besonders wichtig.
Allgemeine Information. Keine Rechtsberatung.