Seit 2021 gilt die verkürzte Wohlverhaltensperiode von drei Jahren. In 2025 enden die ersten Verfahren aus der Reformzeit. Was zeigt die Praxis?
Was die Verkürzung bedeutet
Wer im Oktober 2021 oder danach den Antrag gestellt hat kommt nach drei Jahren (statt wie früher sechs Jahren) zur Restschuldbefreiung. Das ist ein erheblicher Unterschied.
Was unverändert bleibt
Die Obliegenheiten bleiben: Auskunftspflicht, Erwerbsobliegenheit, Abführung des pfändbaren Einkommens. Ein Versagungsantrag der Gläubiger ist weiterhin möglich.
Kaufmännisch einordnen
Der Zeithorizont-Rechner vergleicht kaufmännisch Tilgung via Pfändung vs. Restschuldbefreiung.
Allgemeine Information. Ob Insolvenz sinnvoll ist: anwaltlich prüfen. Keine Rechtsberatung.