Strategischer Verkauf.
Das Schild „Zu Verkaufen“ aufzustellen, kann jeder. Aber wer klärt vorher das Grundbuch? Wer verhandelt mit der Bank die Lastenfreistellung, damit der Verkauf überhaupt möglich wird?
Als Rechtswirt (FSH) und Immobilienmakler (§ 34c GewO) sichere ich den Verkauf rechtlich und kaufmännisch ab – bevor wir zum Notar gehen.
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Mehr als nur Makler.
Während sich viele auf die reine Präsentation konzentrieren, beginne ich dort, wo Verkäufe oft scheitern: Im Grundbuch und bei der Bank.
1. Grundbuch & Lastenfreistellung
Oft übersteigen Grundschulden die Verkaufssumme. Klassische Vermarktung hilft hier nicht. Ich verhandle im Vorfeld mit den Gläubigern, damit die Bank dem Verkauf zustimmt ("Lastenfreistellung"). Das ist die Basis für jeden Notarvertrag.
2. Marktgerechter Preis
Gutachter ermitteln oft konservative Werte für das Gericht (Verkehrswert). Im freien Verkauf (Marktwert) ist oft mehr zu holen. Durch gezieltes Bieterverfahren realisieren wir diesen Wert.
3. Rechtliche Expertise
Der Kaufvertrag entscheidet über Ihre Haftung. Ich prüfe die kaufmännischen Inhalte des Entwurfs und begleite Sie zum Notartermin, um sicherzustellen, dass keine Klauseln zu Ihrem Nachteil ausgelegt sind.
Häufige Fragen (FAQ).
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