Teilungsversteigerung vermeiden.
Einigung spart Geld und Nerven.
Wenn Einigkeit fehlt
Ob Scheidung oder Erbstreit: Wenn eine Partei blockiert, wird häufig die Teilungsversteigerung zum Thema. Das ist oft der teuerste und nervenaufreibendste Weg, Vermögen „zu Geld zu machen".
Als neutraler Dritter – Rechtswirt (FSH) & Immobilienmakler – vermittle ich zwischen den Fronten. Ziel ist eine wirtschaftliche Einigung (z.B. freihändiger Verkauf zum Marktpreis oder Auszahlungs-/Übernahme-Lösung). Wenn eine Einigung nicht möglich ist, unterstütze ich bei Struktur, Marktwert und Umsetzung – die rechtliche Verfahrensführung erfolgt bei Bedarf durch Dipl.-Kfm. RA Markus Libera, Fachanwalt für Insolvenzrecht ↗. Herr Libera wird ausschließlich auf Wunsch des Klienten tätig und rechnet in eigener anwaltlicher Verantwortung ab — freie Anwaltswahl.
Kaufmännische Unterstützung, keine anwaltliche Rechtsberatung; gerichtliche Schritte erfolgen über zugelassene Rechtsanwälte.
Fragen zur Ihrer Situation?
Nachricht schreiben →„Eine Teilungsversteigerung ist das letzte Mittel — nicht das erste. Sie kostet alle Beteiligten mehr als eine Einigung."— David Loebert · Rechtswirt (FSH)
Mein Ansatz
Der freihändige Verkauf (häufig wirtschaftlich vorteilhafter — einzelfallabhängig)
Häufig erzielt der Verkauf am freien Markt deutlich höhere Preise als eine Versteigerung. Ich agiere als neutraler Makler zwischen den Parteien (z.B. Ex-Partnern oder Erben), strukturiere die Abläufe und setze die Vermarktung so auf, dass die Immobilie planbar und werterhaltend verkauft werden kann.
Strategie, wenn das Verfahren läuft
Wenn eine Einigung scheitert und das Verfahren bereits angestoßen ist, geht es darum, Schäden zu begrenzen: Marktwert realistisch einschätzen, Handlungsoptionen sauber durchrechnen (Verkauf, Übernahme, Finanzierung) und die Kommunikation ordnen. Rechtliche Schritte/Anträge werden – falls erforderlich – durch einen zugelassenen Rechtsanwalt geprüft und durchgeführt.
Auszahlung & Erlösteilung
Wichtig: Nach einer Versteigerung wird der Streit oft nicht automatisch beendet. Je nach Situation kann sich die Auszahlung verzögern, wenn Beteiligte sich nicht über die Verteilung einigen. Ich bereite die Zahlen (Quoten, Kosten, Szenarien) kaufmännisch auf und unterstütze bei einer pragmatischen Einigung; rechtliche Klärungen erfolgen bei Bedarf über Notariat/Rechtsanwalt.
Einigung spart Geld und Nerven.
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