Eine Erbengemeinschaft einigt sich nicht auf den Verkauf der Immobilie. Einer der Erben beantragt die Teilungsversteigerung. Was kommt auf alle zu?
Was eine Teilungsversteigerung ist
Die Teilungsversteigerung nach § 180 ZVG dient der Aufhebung einer Gemeinschaft. Jeder Miteigentümer kann sie beantragen. Der Erlös wird nach Anteilen aufgeteilt.
Kaufmännisch: Einigung lohnt sich meist
Versteigerungserlöse liegen häufig unter dem Marktpreis. Eine kaufmännisch fundierte Einigungsstrategie — Bewertung, Auszahlungsmodelle, Übernahmelösung — kann für alle Beteiligten wirtschaftlich besser sein.
Allgemeine Information. Rechtliche Fragen klärt ein Rechtsanwalt. Keine Rechtsberatung.