In Deutschland ist das handschriftliche Testament gesetzlich anerkannt. Was muss dabei beachtet werden?
Formvorschriften § 2247 BGB
Ein handschriftliches Testament muss vollständig eigenhändig geschrieben (nicht getippt), mit Datum und Ort versehen und unterschrieben sein. Fehlt eines dieser Elemente ist es unwirksam.
Wo aufbewahren?
Das Testament sollte amtlich verwahrt werden (Amtsgericht oder Notar) — so wird es im Todesfall sicher eröffnet. Zuhause aufbewahrte Testamente können nach dem Tod unentdeckt bleiben.
Kaufmännische Folgen
Ein unwirksames oder nicht auffindbares Testament löst die gesetzliche Erbfolge aus — das kann erheblich von den tatsächlichen Wünschen abweichen.
Allgemeine Information. Testamentsgestaltung durch Notar empfohlen. Keine Rechtsberatung.