Der Testamentsvollstrecker hat Anspruch auf eine angemessene Vergütung. Was gilt?
Gesetzliche Regelung: § 2221 BGB
Das Gesetz spricht nur von „angemessener Vergütung“ — konkrete Sätze fehlen. Die Deutsche Vereinigung für Erbrecht gibt Empfehlungsrichtsätze heraus (sogenannte Tabelle Eckelskemper).
Richtsätze als Orientierung
Bei einem Nachlasswert von 500.000 € beträgt die Vergütung nach Empfehlung ca. 2–3 %. Diese Richtsätze sind nicht bindend aber oft Verhandlungsbasis.
Kaufmännische Transparenz
Ich vereinbare die Vergütung vorab transparent mit den Erben — keine versteckten Kosten.
Allgemeine Information. Keine Rechtsberatung.