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Testamentsvollstrecker und Honorar — was ist üblich?

· 1 Min. Lesezeit · Nachlass

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Der Testamentsvollstrecker hat Anspruch auf eine angemessene Vergütung. Was gilt?

Gesetzliche Regelung: § 2221 BGB

Das Gesetz spricht nur von „angemessener Vergütung“ — konkrete Sätze fehlen. Die Deutsche Vereinigung für Erbrecht gibt Empfehlungsrichtsätze heraus (sogenannte Tabelle Eckelskemper).

Richtsätze als Orientierung

Bei einem Nachlasswert von 500.000 € beträgt die Vergütung nach Empfehlung ca. 2–3 %. Diese Richtsätze sind nicht bindend aber oft Verhandlungsbasis.

Kaufmännische Transparenz

Ich vereinbare die Vergütung vorab transparent mit den Erben — keine versteckten Kosten.

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