Testamentsvollstreckung | Letzten Willen umsetzen | David Loebert
Sicherheit für Ihr Lebenswerk

Testaments­vollstreckung

Ein Testament ist nur so gut wie seine konsequente Umsetzung. Wenn Erben Vermögen, Immobilien oder Firmenanteile untereinander aufteilen müssen, ist der Familienfrieden oft in höchster Gefahr.

Als unabhängiger Rechtswirt (FSH) setze ich Ihren letzten Willen als benannter Testaments­vollstrecker um. Ich nehme Ihren Erben die emotionale und kaufmännische Last ab, manage das Vermögen professionell und verteile es absolut neutral – genau so, wie Sie es verfügt haben.

Vertrauliches Vorgespräch
Ein formelles Dokument mit rotem Wachssiegel und Füller.

Neutralität schützt die Familie.

Wird ein Angehöriger zum Testamentsvollstrecker ernannt, entsteht fast immer Misstrauen bei den Miterben. Ein externer Experte entzieht familiären Streitigkeiten die Grundlage.

1. Inventarisierung & Sicherung

Nach dem Erbfall sichte und sichere ich umgehend den gesamten Nachlass. Ich erstelle ein transparentes Nachlassverzeichnis für alle Miterben. Das schafft sofortige kaufmännische Klarheit und beugt dem Verdacht vor, dass Vermögenswerte "verschwinden".

2. Kaufmännische Verwaltung

Ich trete in Ihre Fußstapfen. Ich zahle offene Rechnungen, kündige laufende Verträge, kümmere mich um die Vorbereitung für fällige Steuererklärungen (in Kooperation mit spezialisierten Steuerberatern aus meinem Netzwerk) und sorge für die Instandhaltung Ihrer Immobilien.

3. Die Erb­auseinander­setzung

Die finale Phase: Ich verteile das vorhandene Vermögen exakt nach Ihren Vorgaben an die Erben und Vermächtnisnehmer. Dies schließt bei Bedarf auch den kaufmännischen Verkauf von Immobilien ein, um Liquidität für die Auszahlung an die Miterben zu schaffen.

Häufige Fragen (FAQ).

Nein. Die rechtsberatende Tätigkeit und die gerichtsfeste Formulierung Ihres Testaments ist zwingend Aufgabe eines Anwalts oder Notars. Ich bin der kaufmännische Spezialist, den Sie im Vorfeld für die spätere praktische Umsetzung benennen.
Erfahrungsgemäß führt es zu massiven Konflikten, wenn ein Kind über das Erbe der Geschwister bestimmen soll. Als unbeteiligter Rechtswirt (FSH) agiere ich 100 % sachlich. Ich handle nicht emotional, sondern strikt nach Ihren Vorgaben.
Ja. Dies ist ein entscheidender Vorteil für Ihren Nachlass. Als Erlaubnisinhaber gemäß § 34c GewO (Immobilienmakler) kann ich Ihre Immobilien professionell bewerten und veräußern oder im Rahmen einer Dauertestamentsvollstreckung für die Erben kaufmännisch verwalten.
Sie nehmen meinen Namen und meine Kontaktdaten explizit als ernannten Testamentsvollstrecker in Ihr Testament (oder Ihren Erbvertrag) auf. Wir sollten uns im Vorfeld zu einem vertraulichen Gespräch treffen, damit ich Ihre Wünsche genau kennenlerne.
Die Benennung im Testament verpflichtet mich gesetzlich nicht zur Annahme. Ich entscheide nach Eintreten des Erbfalls beim Nachlassgericht. Genau deshalb ist ein persönliches Vorgespräch zu Lebzeiten so wichtig, um gegenseitige Verbindlichkeit aufzubauen.
Wenn der Erblasser keinen Testamentsvollstrecker benannt hat, können mich die Erben gemeinsam als neutralen Dritten zur kaufmännischen Abwicklung des Nachlasses und zur Vorbereitung der Erbauseinandersetzung bevollmächtigen.
Der Testamentsvollstrecker hat gesetzlichen Anspruch auf eine angemessene Vergütung, die dem Nachlass entnommen wird. Ich distanziere mich von pauschalen, überzogenen Sätzen (wie z.B. pauschal 10 %). Wir orientieren uns zur Fairness an der anerkannten "Neuen Rheinischen Tabelle" (gestaffelt nach Nachlasswert, meist zwischen 1,5 % und 4 %) oder treffen im Vorgespräch eine individuelle Vergütungsvereinbarung.
Hierbei wird das Erbe nicht sofort verteilt, sondern über einen längeren Zeitraum von mir verwaltet (z.B. bis minderjährige Erben ein bestimmtes Alter erreichen oder um den Bestand eines Unternehmens zu sichern).

Regeln Sie Ihre Angelegenheiten mit Weitsicht.

Nutzen Sie ein vertrauliches Erstgespräch zu Lebzeiten, um den Familienfrieden zu sichern.

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