Der Erblasser kann im Testament eine Person mit der Abwicklung beauftragen — den Testamentsvollstrecker. Wann ist das sinnvoll?
Typische Einsatzszenarien
Minderjährige Erben die noch nicht selbst über das Vermögen verfügen sollen. Erbengemeinschaften die erfahrungsgemäß zu Konflikten neigen. Unternehmensbeteiligungen die professionell abgewickelt werden müssen.
Was der Testamentsvollstrecker macht
Er verwaltet und verteilt den Nachlass gemäß der testamentarischen Anordnungen. Er ist neutral — kein Parteivertreter. Er handelt kaufmännisch und koordiniert rechtliche und steuerliche Fragen.
Als Testamentsvollstrecker tätig
Ich übernehme auf Basis einer kaufmännischen Beauftragung Testamentsvollstreckungen — für die kaufmännischen Aspekte. Rechtliche Fragen koordiniere ich mit dem Notariat und kooperierenden Rechtsanwälten.
Allgemeine Information. Keine Rechtsberatung.