Der Zuschlagsbeschluss ist gefallen — das Gebot liegt vor. Aber was kommt davon tatsächlich beim Eigentümer an?
Verteilung des Erlöses
Aus dem Versteigerungserlös werden zunächst die Verfahrenskosten (Gericht, Gutachter) entnommen, dann die Gläubiger nach Rangfolge befriedigt. Was nach vollständiger Begleichung aller eingetragenen Gläubiger übrig bleibt, fällt an den Eigentümer — das kann wenig oder nichts sein.
Der Netto-Vergleichsrechner hilft
Ein kaufmännischer Vergleich zwischen Versteigerungserlös und freihändigem Verkauf zeigt oft deutliche Unterschiede. Das lässt sich mit dem kostenlosen Netto-Vergleichsrechner grob einschätzen.
Allgemeine Information, kein Versprechen. Keine Rechtsberatung.