Der Vollstreckungsbescheid ist ein vollstreckbarer Titel — der Gläubiger kann damit direkt pfänden. Was ist zu tun?
Einspruch noch möglich?
Gegen einen Vollstreckungsbescheid kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Dann kommt es zu einem regulären Klageverfahren.
Nach Ablauf der Frist
Ist die Frist abgelaufen ist der Vollstreckungsbescheid rechtskräftig. Vollstreckungsmaßnahmen (Pfändung, Gerichtsvollzieher) können jetzt ohne weiteres eingeleitet werden.
Kaufmännischer Handlungsbedarf
Den Gläubiger kontaktieren und eine Ratenzahlung anbieten ist oft wirtschaftlich günstiger als eine laufende Pfändung abzuwarten.
Allgemeine Information. Rechtliche Prüfung empfohlen. Keine Rechtsberatung.