Ein eingetragenes Wohnrecht oder ein Nießbrauch in Abteilung II des Grundbuchs kann den Verkauf einer Immobilie erheblich erschweren und den Wert beeinflussen.
Was ist der Unterschied?
Das Wohnrecht berechtigt eine bestimmte Person zur Nutzung der Immobilie auf Lebenszeit. Der Nießbrauch geht weiter: der Berechtigte darf die Immobilie auch vermieten und die Einnahmen einbehalten.
Kaufmännische Bewertung
Für die Bewertung ist das Lebensalter des Berechtigten und der Wert des Nutzungsrechts entscheidend. Tabellen des Statistischen Bundesamts werden dabei als Orientierung herangezogen.
Allgemeine Information. Steuerliche und rechtliche Einordnung durch Fachleute. Keine Rechtsberatung.