Neben der Zwangsversteigerung gibt es die Zwangsverwaltung als weiteres Vollstreckungsinstrument. Was unterscheidet beide?
Zwangsverwaltung bei Mietobjekten
Bei vermieteten Immobilien kann ein Gläubiger neben oder statt der Versteigerung die Zwangsverwaltung beantragen. Ein Verwalter wird eingesetzt der die Mieteinnahmen einzieht und an die Gläubiger abführt. Die Immobilie bleibt dabei im Eigentum.
Kaufmännische Konsequenz
Mieteinnahmen gehen direkt an den Verwalter. Laufende Kosten können aber weiterhin beim Eigentümer hängen bleiben. Eine genaue Cashflow-Analyse ist in dieser Situation wichtig.
Allgemeine Information. Keine Rechtsberatung.