Ohne Erbschein kommt man bei Banken und Grundbuchämtern oft nicht weiter. Wie beanttragt man ihn — und was kostet er?
Zuständigkeit und Ablauf
Zuständig ist das Nachlassgericht am letzten Wohnsitz des Verstorbenen. Der Antrag kann persönlich beim Nachlassgericht oder über einen Notar gestellt werden.
Kosten
Die Kosten richten sich nach dem Nachlasswert (GNotKG). Bei 200.000 € Nachlasswert sind das ca. 870 €. Der Nachlasskosten-Rechner gibt eine kaufmännische Orientierung.
Tipp
Wenn die Grundbuchumschreibung innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall beantragt wird entfällt die Grundbuchgebühr in der Regel.
Allgemeine Information. Keine Rechtsberatung.