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Kostenfreier Service · Gesetzliche Erbfolge · §§ 1924 ff. BGB

Wer erbt wie viel?
Erbquoten-Rechner — gesetzliche Erbfolge nach BGB

Geben Sie die Familienkonstellation ein — der Rechner zeigt die gesetzlichen Erbquoten als rechnerische Orientierung nach §§ 1924 ff. BGB.

Orientierungsrechner · Gesetzliche Erbfolge §§ 1924 ff. BGB · Kein Testament / Erbvertrag / Pflichtteil · Keine Rechtsberatung · Keine Gewähr.

Gesetzliche Erbquoten berechnen.

Wählen Sie die Familienkonstellation — der Rechner zeigt die gesetzlichen Erbquoten als rechnerische Orientierungsgröße. Kein Testament, kein Erbvertrag, kein Pflichtteil berücksichtigt.

Verheiratet oder eingetragene Lebenspartnerschaft zum Zeitpunkt des Erbfalls. Nicht gemeint: nichteheliche Lebensgemeinschaft.

Kinder des Verstorbenen — unabhängig davon ob ehelich oder nicht. Vorverstorbene Kinder bitte nicht mitzählen, wenn sie selbst Kinder hinterlassen haben (Enkelkinder treten dann an ihre Stelle).

Nur relevant wenn keine Kinder vorhanden (2. Ordnung). Mindestens ein Elternteil lebt?

Hintergrund: Die gesetzliche Erbfolge.

Das BGB regelt in §§ 1924 ff., wer erbt wenn kein Testament und kein Erbvertrag vorhanden ist. Die Ordnung richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad.

01

1. Ordnung — Kinder und Kindeskinder

Kinder des Verstorbenen sind Erben erster Ordnung (§ 1924 BGB). Sie erben zu gleichen Teilen. Ist ein Kind vorverstorben, treten seine Kinder (Enkelkinder) an seine Stelle — in gleichem Anteil. Solange Erben der 1. Ordnung vorhanden sind, erben Eltern und Geschwister nichts.

02

2. Ordnung — Eltern und Geschwister

Sind keine Kinder vorhanden, kommen die Eltern und Geschwister als Erben 2. Ordnung (§ 1925 BGB). Leben beide Elternteile, erben diese zu gleichen Teilen. Ist ein Elternteil vorverstorben, treten seine Abkömmlinge (Geschwister des Erblassers) an seine Stelle.

03

Ehepartner — Sonderstellung

Der Ehepartner erbt neben den gesetzlichen Erben. Die Höhe hängt von Güterstand und Ordnung ab. Bei Zugewinngemeinschaft (Regelfall) erhöht sich der gesetzliche Erbteil um ein Viertel als pauschaler Zugewinnausgleich (§ 1371 BGB). Das spiegelt der Rechner als Orientierungsgröße wider.

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Was dieser Rechner zeigt — und was nicht

Der Rechner bildet die gesetzliche Erbfolge in vereinfachter Form ab. Nicht enthalten: Testament, Erbvertrag, Pflichtteilsansprüche, Erbverzicht, Ausschlagung, steuerliche Freibeträge, Erbschaftsteuer. Für die rechtliche Einordnung im Einzelfall wenden Sie sich an ein Notariat oder eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt.

Kaufmännische Orientierung, keine anwaltliche Rechtsberatung.

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Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen gesetzlicher Erbfolge und Testament?
Die gesetzliche Erbfolge gilt wenn kein Testament und kein Erbvertrag vorhanden ist. Mit einem Testament kann der Erblasser von der gesetzlichen Erbfolge abweichen — bestimmte Pflichtteilsansprüche bleiben aber immer bestehen. Ob ein Testament vorhanden ist und was es bewirkt, klärt ein Notar oder Rechtsanwalt.
Was ist der Pflichtteil?
Der Pflichtteil ist ein Mindestanteil am Nachlass für nahe Angehörige (Kinder, Ehepartner, ggf. Eltern), der auch durch Testament nicht vollständig entzogen werden kann (§ 2303 BGB). Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Dieser Rechner zeigt keine Pflichtteilsansprüche — das ist eine rechtliche Einzelfallfrage.
Was passiert wenn alle Erben ausschlagen?
Schlagen alle berufenen Erben aus, fällt der Nachlass an den Staat (§ 1936 BGB). Die Ausschlagungsfrist beträgt in der Regel 6 Wochen (§ 1944 BGB). Ob Ausschlagung sinnvoll ist, prüft ein Rechtsanwalt oder Notar — das ist eine rechtliche Einzelfallentscheidung.
Was bedeutet Güterstand für das Erbrecht?
Bei Zugewinngemeinschaft (gesetzlicher Regelfall bei Ehe ohne Ehevertrag) erhöht sich der gesetzliche Erbteil des Ehepartners pauschal um 1/4 als Zugewinnausgleich (§ 1371 BGB). Bei Gütertrennung gilt dieser Zuschlag nicht. Der Rechner orientiert sich an dieser gesetzlichen Systematik — im Einzelfall kann es komplexer sein.
Wie hilft David Loebert bei der Nachlassabwicklung?
Ich helfe kaufmännisch: Unterlagen sichten, Vermögen und Verbindlichkeiten aufstellen, Kosten schätzen, nächste Schritte koordinieren. Die rechtliche Einordnung (Testament, Erbschein, Ausschlagung) erfolgt durch Notariat oder Rechtsanwalt. Ersteinschätzung kostenfrei.