Zwangsversteigerung abwenden.
Wenn der Brief vom Amtsgericht kommt, zählt jeder Tag. Angst ist jetzt ein schlechter Ratgeber. Sie brauchen eine kaufmännische Strategie, um das Verfahren einstweilen einzustellen und Zeit zu gewinnen.
Banken wollen keine Immobilien besitzen – sie wollen ihr Geld. Genau hier setzen wir an. Als Rechtswirt (FSH) verhandele ich wirtschaftlich und auf Augenhöhe mit den Gläubigern.
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Drei Schritte zur Lösung.
Die meisten Schuldner erstarren vor dem gerichtlichen Beschluss. Wir werden aktiv und nutzen die gesetzlichen Möglichkeiten.
1. Verfahrenseinstellung nach § 30 ZVG
Der wichtigste Hebel in der kaufmännischen Verhandlung. Wenn wir der Bank eine glaubhafte Perspektive (z.B. freihändiger Verkauf oder kaufmännische Einigung) aufzeigen, kann sie das Verfahren bis zu 6 Monate ruhen lassen ("bewilligen"). Dies verschafft uns die nötige Zeit.
Zum Gesetzestext § 30 ZVG (extern)
2. Verhandlung mit der Bank
Ich spreche die Sprache der Bänker. Als erfahrener Rechtswirt (FSH) und Immobilienmakler (§ 34c GewO) kenne ich sowohl die rechtlichen Spielräume als auch den realen Marktwert. Wir prüfen Tilgungsaussetzungen, Vergleiche oder den Verkauf an Dritte zu Marktpreisen.
Wichtig: Offizielle Versteigerungstermine prüfen wir direkt über das staatliche ZVG-Portal der Justizverwaltungen, um Fristen exakt zu überwachen.
3. Juristische Absicherung
Sollte eine kaufmännische Einigung scheitern, gibt es rechtliche Möglichkeiten wie den Schutzantrag nach § 30a ZVG (Sittenwidrigkeit/Härtefall). Da dies eine Rechtsdienstleistung im engeren Sinne darstellt, prüfe ich diesen Schritt gemeinsam mit meinem Netzwerk (spezialisierte Anwälte).
Häufige Fragen (FAQ).
Hinweis: Rechtsdienstleistungen erfolgen nur als erlaubte Nebenleistung gem. § 5 RDG. Für gerichtliche Vertretung und Rechtsmittel kooperiere ich mit zugelassenen Rechtsanwälten.
Handeln Sie, bevor es das Gericht tut.
Ich prüfe Ihre Unterlagen und sage Ihnen ehrlich, was machbar ist.
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