Nachlass

Ausschlagung der Erbschaft — wann und wie?

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Wer eine überschuldete Erbschaft nicht annehmen will muss aktiv ausschlagen. Was gilt dabei?

Frist: 6 Wochen

Die Ausschlagungsfrist beträgt sechs Wochen ab dem Zeitpunkt zu dem der Erbe von der Erbschaft Kenntnis erlangt. Sie beginnt nicht vor der Mitteilung des Nachlassgerichts bei letztwilligen Verfügungen.

Form: notarielle Erklärung oder Nachlassgericht

Die Ausschlagung muss gegenüber dem Nachlassgericht erklärt werden — persönlich oder notariell beglaubigt. Eine formlose Mitteilung genügt nicht.

Überschuldeter Nachlass

Bei erkennbar überschuldeten Nachlässen ist die Ausschlagung kaufmännisch zu prüfen. Die Entscheidung hat irreversible Konsequenzen.

Allgemeine Information. Ausschlagungsfrist und Folgen anwaltlich prüfen. Keine Rechtsberatung.

Dieser Beitrag ist eine kaufmaennische Orientierungshilfe und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Stand: September 2024.

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