Viele Menschen schenken Vermögen schon zu Lebzeiten — um Erbschaftsteuer zu sparen. Was ist zu beachten?
Die 10-Jahres-Frist
Schenkungen werden innerhalb von 10 Jahren vor dem Erbfall dem Nachlass hinzugerechnet (§ 2325 BGB) — für Pflichtteilsberechnungen. Für die Erbschaftsteuer beginnt nach jeder Schenkung eine neue 10-Jahres-Frist für den Freibetrag.
Schenkungsteuer
Schenkungen unterliegen der Schenkungsteuer — mit denselben Freibeträgen wie die Erbschaftsteuer. Durch Schenkungen alle 10 Jahre können Freibeträge mehrfach genutzt werden.
Steuerliche Planung
Das ist ein Thema für Steuerberater und Notare — frühzeitige Planung spart erheblich.
Allgemeine Information. Steuerliche Beratung durch Steuerberater. Keine Rechtsberatung.
Dieser Beitrag ist eine kaufmaennische Orientierungshilfe und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Stand: Januar 2025.