Nachlass

Schenkungen vor dem Tod — steuerliche und erbrechtliche Konsequenzen

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Viele Menschen schenken Vermögen schon zu Lebzeiten — um Erbschaftsteuer zu sparen. Was ist zu beachten?

Die 10-Jahres-Frist

Schenkungen werden innerhalb von 10 Jahren vor dem Erbfall dem Nachlass hinzugerechnet (§ 2325 BGB) — für Pflichtteilsberechnungen. Für die Erbschaftsteuer beginnt nach jeder Schenkung eine neue 10-Jahres-Frist für den Freibetrag.

Schenkungsteuer

Schenkungen unterliegen der Schenkungsteuer — mit denselben Freibeträgen wie die Erbschaftsteuer. Durch Schenkungen alle 10 Jahre können Freibeträge mehrfach genutzt werden.

Steuerliche Planung

Das ist ein Thema für Steuerberater und Notare — frühzeitige Planung spart erheblich.

Allgemeine Information. Steuerliche Beratung durch Steuerberater. Keine Rechtsberatung.

Dieser Beitrag ist eine kaufmaennische Orientierungshilfe und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Stand: Januar 2025.

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