Die Erbschaftsteuer fällt nicht für alle Erben in gleicher Höhe an. Freibeträge bestimmen wer wie viel zahlt.
Freibeträge nach § 16 ErbStG
Ehepartner und eingetragene Lebenspartner: 500.000 €. Kinder: 400.000 € je Kind. Enkelkinder: 200.000 €. Geschwister, Nichten, Neffen: 20.000 €.
Steuerklassen
Steuerklasse I (Kinder, Ehepartner): günstigste Steuersätze ab 7 %. Steuerklasse III (nicht verwandte Erben): Steuersätze ab 30 %.
Wichtig
Erbschaftsteuer ist eine komplexe Steuerfrage — ein Steuerberater sollte frühzeitig eingebunden werden, wenn größere Vermögen zu übertragen sind.
Allgemeine Information. Steuerliche Beratung durch Steuerberater. Keine Rechtsberatung.
Dieser Beitrag ist eine kaufmaennische Orientierungshilfe und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Stand: Juli 2024.