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Erbschaftsteuer — Freibeträge und was sie bedeuten

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Die Erbschaftsteuer fällt nicht für alle Erben in gleicher Höhe an. Freibeträge bestimmen wer wie viel zahlt.

Freibeträge nach § 16 ErbStG

Ehepartner und eingetragene Lebenspartner: 500.000 €. Kinder: 400.000 € je Kind. Enkelkinder: 200.000 €. Geschwister, Nichten, Neffen: 20.000 €.

Steuerklassen

Steuerklasse I (Kinder, Ehepartner): günstigste Steuersätze ab 7 %. Steuerklasse III (nicht verwandte Erben): Steuersätze ab 30 %.

Wichtig

Erbschaftsteuer ist eine komplexe Steuerfrage — ein Steuerberater sollte frühzeitig eingebunden werden, wenn größere Vermögen zu übertragen sind.

Allgemeine Information. Steuerliche Beratung durch Steuerberater. Keine Rechtsberatung.

Dieser Beitrag ist eine kaufmaennische Orientierungshilfe und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Stand: Juli 2024.

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