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Pfändungsfreigrenze 2026: Zum 1. Juli bleibt Ihnen mehr — das sollten Sie wissen

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Pfändungsfreigrenze 2026 – Grundfreibetrag steigt zum 1. Juli auf 1.587,40 Euro

Wenn der Lohn oder das Konto gepfändet ist, fühlt sich jeder Euro doppelt knapp an. Eine gute Nachricht vorweg: Zum 1. Juli 2026 steigen die sogenannten Pfändungsfreigrenzen. Das heißt, von Ihrem Einkommen bleibt ein größerer Teil unantastbar. Wir erklären in einfachen Worten, was dahintersteckt.

Pfändungstabelle 2026/2027: die neuen Pfändungsfreigrenzen auf einen Blick

Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Werte der Pfändungstabelle 2026/2027 — also die Pfändungsfreigrenzen, die ab dem 1. Juli 2026 gelten:

Pfändungsfreigrenze (§ 850c ZPO) bis 30.06.2026 ab 01.07.2026
Grundbetrag (ohne Unterhaltspflichten) 1.555,00 € 1.587,40 €
Zuschlag 1. unterhaltsberechtigte Person 585,23 € 597,42 €
Zuschlag je weitere Person (2. bis 5.) 326,04 € 332,83 €
voll pfändbar ab (Nettoeinkommen) 4.766,99 € 4.866,30 €

Was ist eine Pfändungsfreigrenze?

Auch wenn Schulden bestehen, darf Ihnen nicht alles genommen werden. Ein bestimmter Betrag pro Monat ist gesetzlich geschützt — er sichert Ihren Lebensunterhalt. Diesen Schutz nennt das Gesetz Pfändungsfreigrenze (§ 850c ZPO). Wer Kinder oder andere Personen unterhält, hat einen höheren geschützten Betrag.

Was ändert sich zum 1. Juli 2026?

Der monatlich geschützte Grundbetrag (ohne Unterhaltspflichten) erhöht sich von 1.555,00 € auf 1.587,40 €. Wer für andere Menschen Unterhalt zahlt, ist höher geschützt — bei einer unterhaltspflichtigen Person liegt der geschützte Betrag dann zum Beispiel bei 2.184,82 €. Sie müssen dafür nichts beantragen: Bei einer laufenden Pfändung gilt der höhere Betrag automatisch ab dem 1. Juli.

Was Sie selbst tun können

  • P-Konto nutzen: Ist Ihr Konto gepfändet, schützt ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) Ihr Guthaben bis zur Freigrenze. Jede Bank muss Ihr Konto auf Antrag umwandeln.
  • Bescheinigung vorlegen: Bei Unterhaltspflichten lohnt sich die passende Bescheinigung — dann wird der höhere Freibetrag berücksichtigt.
  • Nachrechnen: Prüfen Sie nach dem 1. Juli, ob Arbeitgeber oder Bank bereits mit den neuen Werten der Pfändungstabelle rechnen.

Häufige Fragen zur Pfändungstabelle 2026

Muss ich die Erhöhung beantragen?
Nein. Bei laufenden Pfändungen gilt der neue Freibetrag automatisch.

Gilt das auch fürs P-Konto?
Ja, der geschützte Grundbetrag auf dem P-Konto steigt entsprechend mit.

Unsicher, was das für Sie bedeutet?

Machen Sie den kostenlosen Situationscheck oder buchen Sie eine kostenfreie Ersteinschätzung — wir schauen gemeinsam, welche kaufmännischen Schritte in Ihrer Lage sinnvoll sind (kaufmännische Orientierung, keine anwaltliche Rechtsberatung). Vorab überschlagen können Sie es mit dem Pfändungsrechner.

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Dieser Beitrag ist eine kaufmaennische Orientierungshilfe und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Stand: Juni 2026.

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