Viele Menschen schenken Vermögen schon zu Lebzeiten, um Erbschaftsteuer zu sparen. Was ist zu beachten?
Die 10-Jahres-Frist
Schenkungen werden innerhalb von 10 Jahren vor dem Erbfall dem Nachlass hinzugerechnet (§ 2325 BGB), für Pflichtteilsberechnungen. Für die Erbschaftsteuer beginnt nach jeder Schenkung eine neue 10-Jahres-Frist für den Freibetrag.
Schenkungsteuer
Schenkungen unterliegen der Schenkungsteuer, mit denselben Freibeträgen wie die Erbschaftsteuer. Durch Schenkungen alle 10 Jahre können Freibeträge mehrfach genutzt werden.
Steuerliche Planung
Das ist ein Thema für Steuerberater und Notare. Frühzeitige Planung spart erheblich.
Allgemeine Information. Steuerliche Beratung durch Steuerberater. Keine Rechtsberatung.
Dieser Beitrag ist eine kaufmaennische Orientierungshilfe und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Stand: Januar 2025.