Die SCHUFA ist Deutschlands größte Wirtschaftsauskunftei. Was genau wird gespeichert — und wie lange?
Was gespeichert wird
Positiv: Konten, Kredite, Kreditkarten, Handyverträge. Negativ: Zahlungsausfälle, Mahnbescheide, Vollstreckungsbescheide, Insolvenzvermerke.
Speicherdauer
Negative Einträge nach Vollstreckungsbescheiden: 3 Jahre nach Begleichung. Insolvenzvermerke: 3 Jahre nach Erteilung der Restschuldbefreiung (nach der SCHUFA-Anpassung 2023).
Selbstauskunft
Einmal jährlich haben Sie Anspruch auf eine kostenfreie Datenkopie nach Art. 15 DSGVO direkt bei der SCHUFA.
Allgemeine Information. Fragen zu SCHUFA-Einträgen oder deren rechtlichen Konsequenzen: anwaltlich oder durch eine Verbraucherzentrale prüfen lassen. Keine Rechtsberatung.