Mit der Erbschaft werden nicht nur Vermögenswerte sondern auch Schulden übernommen. Wofür haftet der Erbe?
Gesamtrechtsnachfolge
Der Erbe tritt in alle Rechte und Pflichten des Erblassers ein (§ 1922 BGB). Das bedeutet: auch Schulden, offene Raten, Bürgschaften werden übernommen.
Haftungsbeschränkung
Der Erbe kann seine Haftung auf den Nachlass beschränken — durch Beantragung eines Nachlassinsolvenzverfahrens oder eines Aufgebotsverfahrens. Das muss beim Nachlassgericht beantragt werden.
Kaufmännische Bestandsaufnahme
Vor der Entscheidung ob angenommen oder ausgeschlagen wird braucht es eine vollständige kaufmännische Übersicht: Aktiva und Passiva des Nachlasses.
Allgemeine Information. Rechtliche Einordnung durch Rechtsanwalt. Keine Rechtsberatung.