Wer durch Testament enterbt wurde hat möglicherweise Anspruch auf den Pflichtteil. Was ist das konkret?
Der Pflichtteilsanspruch
Der Pflichtteil (§ 2303 BGB) beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und ist ein Geldanspruch gegen den Erben. Er besteht für Kinder, Ehepartner und unter bestimmten Umständen für Eltern.
Voraussetzungen und Fristen
Der Pflichtteilsanspruch verjährt in drei Jahren nach Kenntnis vom Erbfall und von der enterbenden Verfügung. Die Geltendmachung erfordert eine Auskunft über den Nachlass.
Kaufmännische Bedeutung
Der Erbe muss den Pflichtteil aus eigenen Mitteln zahlen — notfalls durch Verkauf von Nachlassvermögen. Das ist kaufmännisch einzuplanen.
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