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Finanzen · Schutz bei Kontopfändung · § 850k ZPO

Pfändungsschutzkonto (P-Konto).

Das P-Konto ist Ihr gesetzliches Recht: Es schützt einen Grundbetrag auf Ihrem Girokonto vor dem Zugriff von Gläubigern — unabhängig davon, was auf dem Konto eingeht. Hier finden Sie alles, was Sie wissen müssen — und einen Rechner für Ihren persönlichen Freibetrag.

Allgemeine Informationen — keine individuelle Rechtsberatung. Ich bin Rechtswirt (FSH), kein Rechtsanwalt. Rechtsdienstleistungen nur als erlaubte Nebenleistung gem. § 5 RDG.

Was ist das P-Konto — und warum ist es wichtig?

Eine Kontopfändung kann ein Girokonto von einem Tag auf den anderen sperren. Das P-Konto verhindert genau das: Es schützt einen gesetzlich festgelegten Grundbetrag, damit existenzielle Ausgaben weiter bezahlt werden können.

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Wie funktioniert das P-Konto?

Jedes Girokonto kann auf Antrag des Kontoinhabers in ein Pfändungsschutzkonto umgewandelt werden. Die Bank ist gesetzlich verpflichtet, das innerhalb von vier Geschäftstagen umzustellen (§ 850k Abs. 1 ZPO). Ab dann ist ein monatlicher Grundfreibetrag automatisch vor Pfändungen geschützt — egal ob eine Pfändung bereits läuft oder erst droht.

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Welcher Betrag ist geschützt?

Der Grundfreibetrag beträgt ab 01.07.2025 monatlich 1.555,00 €. Bei Unterhaltspflichten erhöht sich dieser Betrag: erste Person +585,23 €, jede weitere +326,04 €. Nicht verbrauchte Beträge aus dem Vormonat können einmalig übertragen werden. Der Freibetrag lässt sich unter bestimmten Voraussetzungen noch weiter erhöhen — dazu weiter unten.

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Wer kann ein P-Konto beantragen?

Jeder Kontoinhaber — unabhängig davon, ob bereits eine Pfändung vorliegt. Es ist ein gesetzliches Recht, kein Gnadenakt der Bank. Jede Person kann allerdings nur ein einziges P-Konto haben (§ 850k Abs. 8 ZPO).

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Kosten und Einschränkungen

Die Umwandlung selbst darf die Bank nichts extra kosten. Allerdings können Banken für die Führung eines P-Kontos höhere Kontoführungsgebühren verlangen. Praktisch hat das P-Konto keine Einschränkungen für den normalen Zahlungsverkehr — Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen funktionieren innerhalb des Freibetrags weiter.

Freibetrag-Rechner.

Berechnen Sie Ihren persönlichen P-Konto-Grundfreibetrag nach § 850k ZPO — gültig ab 01.07.2025.

Personen denen Sie gesetzlich Unterhalt schulden und tatsächlich leisten — z. B. Kinder, Ehepartner ohne eigenes Einkommen. Gilt nur bei Nachweis gegenüber der Bank.

Ihr P-Konto-Freibetrag 1.555,00 € Monatlich geschützt ab 01.07.2025
Davon Grundbetrag 1.555,00 € § 850k Abs. 1 ZPO

Nicht verbrauchte Beträge aus dem Vormonat werden einmalig auf den Folgemonat übertragen (§ 850k Abs. 1 S. 3 ZPO).

Gültig 01.07.2025–30.06.2026. Grundfreibetrag 1.555,00 € · erste Unterhaltspflicht +585,23 € · jede weitere +326,04 €. Der Freibetrag kann auf Antrag erhöht werden — mehr dazu unten. Keine Rechtsberatung. Ihre Angaben werden nicht gespeichert.

Freibetrag erhöhen — wann und wie?

Der gesetzliche Grundfreibetrag deckt nicht immer den tatsächlichen Bedarf. Das Gesetz erlaubt unter bestimmten Umständen eine Erhöhung des geschützten Betrags — entweder durch die Bank oder durch das Vollstreckungsgericht.

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Erhöhung durch die Bank (§ 850k Abs. 2 ZPO)

Die Bank muss den Freibetrag auf Nachweis erhöhen für: Unterhaltspflichten (Nachweis durch Bescheinigung), Kindergeld (wird automatisch geschützt, wenn es auf das P-Konto eingeht), Sozialleistungen wie ALG II, Sozialhilfe, BAföG (auf Antrag). Die Erhöhung erfolgt durch eine Bescheinigung — ausgestellt von bestimmten anerkannten Stellen.

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Wer darf die Bescheinigung ausstellen?

Nach § 850k Abs. 5 ZPO sind Rechtsanwälte, anerkannte Schuldnerberatungsstellen, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer zur Ausstellung dieser Bescheinigung berechtigt. Die Bescheinigung ist der Schlüssel: Ohne sie erhöht die Bank den Freibetrag nicht.

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Erhöhung durch das Vollstreckungsgericht (§ 850k Abs. 4 ZPO)

Wenn die Bank die Erhöhung verweigert oder besondere Umstände vorliegen — z. B. hoher Bedarf durch Krankheit, Behinderung, besondere berufliche Kosten — kann beim Vollstreckungsgericht ein Antrag auf Anpassung des Freibetrags gestellt werden. Das ist eine rechtliche Maßnahme, für die ein Rechtsanwalt sinnvoll ist.

Aus meinem Netzwerk

Dipl.-Kfm. Markus Libera

Rechtsanwalt · Fachanwalt für Insolvenzrecht

Mehrfach von FOCUS Business als Top-Anwalt für Insolvenzrecht ausgezeichnet — 2024 der am häufigsten von Fachanwälten empfohlene Insolvenzrechtler in Deutschland.

RA Markus Libera ist befugt, die Bescheinigung nach § 850k Abs. 5 ZPO auszustellen — und kann bei Bedarf einen Antrag nach § 850k Abs. 4 ZPO beim Vollstreckungsgericht stellen. Ich bereite Ihre kaufmännische Situation strukturiert vor; die rechtliche Umsetzung übernimmt Herr Libera.

Freie Anwaltswahl bleibt jederzeit gewahrt. Herr Libera handelt in eigener anwaltlicher Verantwortung.

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Häufige Fragen

Muss die Bank das P-Konto einrichten?
Ja — es ist ein gesetzliches Recht. Die Bank kann die Umwandlung nicht verweigern. Sie muss das Konto innerhalb von vier Geschäftstagen umstellen (§ 850k Abs. 1 ZPO). Lehnt die Bank ab, können Sie rechtliche Schritte einleiten.
Was passiert mit bereits eingebuchten Pfändungen?
Das P-Konto schützt den Freibetrag auch dann, wenn bereits eine Pfändung läuft. Der geschützte Betrag steht Ihnen dann zur Verfügung; alles was über dem Freibetrag liegt, bleibt gepfändet.
Kann ich mehrere P-Konten haben?
Nein. Pro Person ist gesetzlich nur ein P-Konto zulässig (§ 850k Abs. 8 ZPO). Die Einhaltung wird über eine zentrale Meldestelle sichergestellt. Ein zweites P-Konto ist strafbewehrt.
Wird Kindergeld auf dem P-Konto geschützt?
Ja — Kindergeld ist nach § 850c ZPO unpfändbar und wird auf dem P-Konto automatisch geschützt, wenn es dort eingeht. Es erhöht den verfügbaren Betrag zusätzlich zum Grundfreibetrag.
Reicht der Grundfreibetrag nicht — was tun?
Wenn der Grundfreibetrag Ihren tatsächlichen Bedarf nicht deckt, gibt es zwei Wege: Erhöhung durch Nachweis bei der Bank (Unterhaltspflichten, Sozialleistungen) oder Antrag beim Vollstreckungsgericht (§ 850k Abs. 4 ZPO). Für Letzteres empfehle ich einen Rechtsanwalt — aus meinem Netzwerk steht Dipl.-Kfm. Markus Libera, Fachanwalt für Insolvenzrecht, zur Verfügung.
Löst das P-Konto meine Schuldenprobleme?
Nein. Das P-Konto schützt Ihr laufendes Einkommen vor dem sofortigen Zugriff — es löst die zugrundeliegenden Verbindlichkeiten nicht. Es schafft aber Luft, um eine geordnete kaufmännische Strategie zu entwickeln: Gläubigerübersicht, Einigungsstrategie, Vergleichsmöglichkeiten.