Kostenfreier Service · § 850c ZPO · Pfändungsrelevanz

Wie beeinflusst Unterhalt meine Pfändungsfreigrenze?
Unterhaltsrechner — Freibetrag nach § 850c ZPO

Dieser Rechner zeigt ausschließlich wie anerkannte Unterhaltspflichten Ihre Pfändungsfreigrenze nach § 850c ZPO erhöhen — keine Berechnung von Unterhaltshöhen.

Pfändungsfreigrenze-Rechner · § 850c ZPO · Gültig 01.07.2026 – 30.06.2027 · Keine Unterhaltshöhen · Keine Rechtsberatung · Keine Gewähr.

Freibetrag durch Unterhalt berechnen.

Tragen Sie Ihr Nettoeinkommen und die Anzahl der Unterhaltspflichten ein — der Rechner zeigt Ihren erhöhten Pfändungsfreibetrag nach § 850c ZPO.

Netto laut Lohnabrechnung — vor einem bereits laufenden Pfändungsabzug.

Personen denen Sie gesetzlich Unterhalt schulden und tatsächlich leisten (§ 850c Abs. 2 ZPO). Erhöhter Freibetrag gilt nur mit Nachweis gegenüber dem Arbeitgeber.

Hintergrund: Unterhalt und Pfändungsfreigrenze.

Das Gesetz schützt Unterhaltspflichtige: Wer tatsächlich Unterhalt leistet, hat einen höheren gesetzlichen Freibetrag.

01

Grundfreibetrag (ohne Unterhalt)

Ab 01.07.2026 beträgt der monatliche Grundfreibetrag 1.587,40 € nach § 850c ZPO. Bis zu diesem Betrag ist das Einkommen vollständig pfändungsgeschützt.

02

Erhöhung durch Unterhaltspflichten

Für die erste unterhaltspflichtige Person erhöht sich der Freibetrag um +597,42 €, für jede weitere um +332,83 € (§ 850c Abs. 2 ZPO, Stand 01.07.2026). Für die Pfändungsberechnung wird das Nettoeinkommen auf einen durch 10 teilbaren Betrag abgerundet (§ 850c Abs. 3 ZPO).

03

Nachweis beim Arbeitgeber

Der erhöhte Freibetrag gilt nur wenn Sie dem Arbeitgeber den Nachweis der tatsächlich geleisteten Unterhaltspflicht erbracht haben. Ohne Nachweis gilt nur der Grundfreibetrag.

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Was dieser Rechner nicht leistet

Der Rechner berechnet ausschließlich die Pfändungsfreigrenze — keine Unterhaltshöhen nach Düsseldorfer Tabelle, keine Unterhaltsberechnung, kein Rechtsbeistand. Für die Frage wie hoch Ihr Unterhalt ist oder sein sollte, wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

Kaufmännische Orientierung, keine anwaltliche Rechtsberatung.

Sie kennen jetzt die Wirkung Ihrer Unterhaltspflichten. Was fehlt, ist das Gesamtbild.

Eine einzelne Zahl beantwortet noch nicht, wem Sie wie viel schulden, was davon berechtigt ist und was Sie realistisch anbieten können. Genau das ordne ich: Ihre Unterlagen, Ihre Gläubiger, Ihr Budget. Am Ende haben Sie eine Übersicht, mit der Sie arbeiten können.

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Kostenfreies Vorgespräch
Was kostet der rechtliche Teil? Meine Leistung ist kaufmännisch und ersetzt keine Rechtsberatung. Beauftragen Sie zusätzlich einen Rechtsanwalt, richten sich dessen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, insbesondere nach der Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG (Rahmen 0,5 bis 2,5, Regelgebühr 1,3) und bei einer Einigung nach der Einigungsgebühr Nr. 1000 VV RVG. Die Höhe hängt vom Gegenstandswert sowie von Umfang und Schwierigkeit des Falls ab (§ 14 RVG) und kann von mehreren hundert bis zu mehreren tausend Euro reichen. Die konkrete Gebühr nennt Ihnen die Kanzlei. Ich bin Rechtswirt (FSH), kein Rechtsanwalt.

Häufige Fragen

Was zählt als Unterhaltspflicht?
Gesetzliche Unterhaltspflichten gegenüber Personen denen Sie tatsächlich Unterhalt leisten — z. B. minderjährige Kinder, Ehepartner ohne eigenes Einkommen. Nicht gemeint: freiwillige Zahlungen ohne gesetzliche Grundlage. Die rechtliche Einordnung nimmt ein Rechtsanwalt vor.
Was ist der Unterschied zum Pfändungsrechner?
Der Pfändungsrechner berechnet den vollständigen pfändbaren Betrag inkl. Freibetrag-Erhöhung. Dieser Rechner zeigt speziell den Effekt der Unterhaltspflichten auf den Freibetrag — als ergänzende Darstellung.
Muss ich die Unterhaltspflicht nachweisen?
Ja — beim Arbeitgeber. Ohne Nachweis gewährt der Arbeitgeber nur den Grundfreibetrag. Die genauen Nachweisanforderungen klärt ein Rechtsanwalt oder die zuständige Vollstreckungsstelle.
Was ändert sich am 1. Juli jedes Jahres?
Die Pfändungsfreigrenzen werden jährlich zum 1. Juli angepasst (Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung nach § 850c ZPO). Dieser Rechner gilt für 01.07.2026 – 30.06.2027.