Musterfälle.
Drei durchgerechnete Beispiele: so kann kaufmännische Schuldenordnung konkret aussehen.
Drei durchgerechnete Musterfälle
Jeder Fall ist anders. Diese Beispiele zeigen, welche Zahlen ich zusammenstelle und was sich damit anfangen lässt.
Die folgenden Fälle sind konstruiert. Sie bilden keine tatsächlich betreuten Mandate ab, sondern zeigen den Ablauf an erfundenen, aber realistisch gerechneten Zahlen. Kein Erfolgsversprechen: Was eine Gläubigerin oder ein Gericht entscheidet, hängt vom Einzelfall ab. Ich trete gegenüber Gläubigern nicht auf und verhandle nicht für Sie; Verhandlung und Vertretung sind Rechtsdienstleistungen nach § 2 RDG und bleiben Ihnen selbst oder Ihrer Rechtsanwältin vorbehalten.
Angestellter, 42 Jahre, verheiratet
Ausgangslage: 38.000 € Schulden bei 7 Gläubigern (Kredit, Telekom, Inkasso). Nettoeinkommen 2.100 €, 2 Kinder.
Vorgehen: Gläubigerübersicht aus den eigenen Unterlagen erstellt, Haushaltsplan aufgestellt, pfändbaren Betrag nach § 850c ZPO berechnet, eine Einmalzahlung von 20 % aus einem Verwandtendarlehen durchgerechnet.
Was daraus folgt: Der Klient konnte seinen Gläubigern mit diesen Zahlen selbst ein Angebot vorlegen. Die Unterlagen für den Insolvenzantrag lagen für den Fall vollständig vor, dass er ihn später stellen will.
Rentnerin, 67 Jahre, alleinstehend
Ausgangslage: 12.000 € Schulden bei 3 Gläubigern. Rente 1.350 €, kaum pfändbares Einkommen.
Vorgehen: Umwandlung des Girokontos in ein P-Konto vorbereitet, Freibetrag nach § 899 ZPO berechnet, Gläubigerübersicht erstellt, eine Ratenzahlung aus dem tatsächlich verfügbaren Betrag durchgerechnet.
Was daraus folgt: Die Rentnerin konnte ihren Gläubigern mit diesen Zahlen selbst eine Ratenzahlung über 36 Monate anbieten und wusste, welcher Betrag ihr geschützt bleibt.
Immobilienbesitzer, 55 Jahre, Zwangsversteigerung droht
Ausgangslage: 280.000 € Immobilienkredit, 3 Monate Rückstand. Zwangsversteigerung angedroht.
Vorgehen: Rückstände und Darlehensunterlagen geordnet, Liquiditätsplan erstellt, Verkaufs- und Umschuldungsszenarien gerechnet.
Was daraus folgt: Der Eigentümer konnte mit diesen Zahlen selbst mit seiner Bank sprechen und sich für den freihändigen Verkauf statt der Zwangsversteigerung entscheiden.
Was in jedem dieser Fälle gilt
Ordnung ist der erste Schritt
Ohne vollständige Übersicht (Gläubiger, Forderungen, Einkommen, Ausgaben) ist keine Lösung möglich. Genau hier setzen wir an.
Fristen bestimmen den Zeitplan
Kündigungen, Vollstreckungstermine und Zahlungsfristen laufen unabhängig davon, ob die Unterlagen fertig sind. Wer die Zahlen früh zusammen hat, entscheidet unter weniger Zeitdruck.
Vollständige Unterlagen sparen Rückfragen
Wer Forderungsstände, Einnahmen und Ausgaben belegt vorliegen hat, muss im Gespräch mit Gläubigern, Gericht oder Rechtsanwalt nichts nachreichen. Wie die Gegenseite entscheidet, steht damit nicht fest.